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Anträge zu Fällungen werden im Umweltausschuss behandelt Calvörder Rat verzichtet auf die Baumschutzsatzung

Von Anett Roisch 23.09.2014, 03:09

In der Gemeinde Calvörde wird auf den Erlass einer Baumschutzsatzung verzichtet. Rat und die Verwaltung setzen hingegen auf das Umweltbewusstsein der Bürger und darauf, dass Anträge für Baumfällungen weiter an die Verwaltung gestellt werden. Über die Vor- und Nachteile einer Baumschutzsatzung hat sich der Umweltausschuss mehrfach beraten.

Calvörde l Calvördes Bürgermeister Volkmar Schliephake (CDU) informierte bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates, dass sich die Mitglieder des Wirtschafts- und Umweltausschusses mit den Entwürfen für die Satzungen beschäftigt haben. Diese Satzungen sollen im Rahmen der Gemeindegebietsreform überarbeitet beziehungsweise vereinheitlicht werden. Zur Diskussion stand auch die Baumschutzsatzung. Die Ausschussmitglieder kamen zum Ergebnis, dass die Gemeinde Calvörde keine Baumschutzsatzung braucht. "Anträge auf Baumfällungen sind weiterhin in der Verwaltung zu stellen und im Wirtschafts- und Umweltausschuss zu behandeln", erklärte Schliephake. Dies begründete er damit, dass die entsprechenden Regelungen bereits auf landesrechtlicher Ebene und auch auf Bundesebene im Naturschutzgesetz getroffen wurden. In der Vergangenheit habe es nie Probleme gegeben. Wer einen Baum fällen wollte, stellte bei der Gemeinde einen Antrag, der im Umweltausschuss beraten wurde. Außerdem sei mit den Jahren ein bestimmtes Umweltbewusstsein gewachsen.

Auch aus Sicht der Verwaltung wäre eine Baumschutzsatzung entbehrlich. Das Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt regele unter anderem, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Bäume gefällt werden dürfen. Möglich sei das in Ausnahmefällen, wie zur Gefahrenabwehr, wenn zum Beispiel der Baum abgestorben ist oder trockene Äste eine Gefahr darstellen.

Außerdem würde das Bundesnaturgesetz den Artenschutz regeln. "Wenn wir erkennen, dass uns der Baumschutz aus dem Ruder läuft, sind wir jederzeit in der Lage, doch noch eine Baumschutzsatzung aufzustellen", erklärte Schliephake.

Gerhard Reinecke (CDU), Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, zog Bilanz: "Wir haben uns intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt und überlegt, ob die Satzung Sinn macht oder nicht. Es ist in der Vergangenheit sehr gut gelaufen, wie wir es bisher mit den Anträgen gehändelt haben. Das heißt nicht, dass wir sorglos mit unserem Baumbestand umgehen, sondern entsprechend den Anforderungen in diesem Ausschuss zur Thematik Baumschutz arbeiten."

Einstimmig schlossen sich die Gemeinderatsmitglieder der Meinung des Ausschusses an. Ebenso unnötig wäre nach Ansicht der Gemeindevertreter die Satzung über die Vergabe von Hausnummern und zur Benennung von Straßen. "Bereits Anfang 2010 haben wir uns damit beschäftigt, Doppelungen von Straßennamen zu vermeiden, einheitliche Anschriften zu entwickeln und einheitliche Postleitzahlen zu bekommen. Es ist uns damals durch Unwegsamkeiten der Post nicht gelungen", erinnerte sich Schliephake.

Der Ausschuss sei entschlossen, weiter am Problem zu arbeiten. Aber solange es keine Lösung gibt, wäre die Satzung entbehrlich. Außerdem würden wegen der Änderung der Adressen erhebliche Kosten für Privatpersonen und im Besonderen für Betriebe entstehen.

Die Satzungen für die Straßenreinigung und für den Winterdienst sollen hingegen vorbereitet werden. Der Kultur- und Sozialausschuss habe sich bereits mit der Neuerstellung der Friedhofssatzung beschäftigt. Dazu gab es zwei Festlegungen. Zum einen wird vorgeschlagen, dass die Ruhefrist einheitlich 20 Jahre beträgt und Verlängerungen von jeweils fünf Jahren möglich sein sollen. Zum anderen soll in jedem Ort der Gemeinde ein anonymes Gräberfeld errichtet werden. Weitere Beratungen gibt es demnächst zu den Satzungen über die Nutzung der Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser sowie Säle und über die Benutzungsordnung der Bibliothek. Des Weiteren werden sich die Gemeindevertreter mit der Satzung für die Hundesteuer beschäftigen.