1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Zwangsversteigerung mit juristischem Nachspiel

Zwangsversteigerung mit juristischem Nachspiel

09.10.2014, 14:17

Haldensleben l Im April 2012 ersteigerte ein junger Mann ein Haus in einem Dorf im Landkreis Börde für 130000 Euro. Doch danach forderte der 51-jährige Alteigentümer 20000 Euro zusätzlich für Ein- und Ausbauten und erklärte: "Wenn ich das Geld nicht kriege, reiße ich alles raus!"

Wegen versuchter Erpressung saß er nun als Angeklagter vor dem Amtsgericht Haldensleben. Nach seinen Einlassungen war sein Haus vor der Zwangsversteigerung für 160000 Euro auch mit dem neuen Eigentümer im Gespräch und viele Gegenstände waren nach seiner Meinung nicht im Kaufpreis von 130000 Euro enthalten. "Ich räume das Haus erst dann, wenn ich die 20000 Euro von dir kriege oder baue die Gegenstände aus", sei deshalb seine klare Ansage gewesen.

Der frisch gebackene Hausherr jedoch ließ sich nicht erpressen, bezahlte nicht und erstattete Strafanziege gegen den 51-Jährigen.

Nach seinen Angaben war der Angeklagte vor der anstehenden Zwangsräumung im Juni 2012 ausgezogen und hatte unter anderem Fallrohre, Tore, den Brenner der Heizung und die Einbauküche ausgebaut und mitgenommen. Und über zusätzliches Geld für bestimmte Gegenstände sei erst nach dem Versteigerungstermin mit ihm gesprochen worden und nicht davor, so der Zeuge. Drei weitere Zeugen bestätigten seine Aussage.

Weil für die Einstellung des Verfahrens die Zustimmung der Staatsanwaltschaft fehlte, wurde der Angeklagte wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 1625 Euro (65 Tagessätze a 25 Euro) verurteilt.