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Kinderbetreuung in Flechtingen Sozialausschuss diskutiert Kita-Beiträge

Die Verbandsgemeinde Flechtingen hat ihre Kinderbetreuungssatzung
überarbeitet. Ziel war eine flexiblere Kosten- und Stundenstaffelung.

Von Carina Bosse 05.12.2014, 02:13

Flechtingen l Die wichtigste Nachricht für Eltern der Verbandsgemeinde Flechtingen: Die Beiträge für die Kinderbetreuung von 3- bis 6-Jährigen können leicht zwischen fünf und zehn Euro gesenkt werden. Allerdings steigt der Beitrag dabei leicht im Bereich der Krippe von 0 bis 3 Jahren um rund fünf Euro. Bei der Hortbetreuung wurde der Aufschlag für Stunden, die zusätzlich zum täglichen Bedarf anfallen (beispielsweise in den Ferien) von 20 Euro pro Woche auf 3 Euro pro Tag gesenkt.

"Im Bestreben, unsere Verbandsgemeinde familienfreundlicher zu gestalten, haben wir uns auf eine flexiblere Staffelung der Betreuungszeiten verständigt", sagte Hauptamtsleiterin Kerstin Peters am Mittwoch im Wirtschafts- und Sozialausschuss. Die Eltern können ihren Betreuungsbedarf jetzt zwischen vier und elf Stunden anmelden.

"Allerdings sollten die Kernbetreuungszeiten beachtet werden", gab Ausschussmitglied Chris Siegmann (Die Linke) zu bedenken. Sie weiß aus eigener beruflicher Erfahrung, dass es wichtig ist, die Kinder an den Bildungsangeboten der Einrichtungen zu beteiligen. Kommt ein Kind erst um 11 Uhr in die Einrichtung und geht um 15 Uhr wieder, nimmt es lediglich am Essen und Schlagen teil. Das könne nicht Sinn und Zweck sein.

Chris Siegmann hatte auch so ihre Bedenken, was die großzügige Verteilung der Betreuungsstunden angeht. Das sei in der Praxis schwer zu händeln, denn ständig würde sich der Dienst für die Erzieher dadurch ändern.

Die Kostenstaffelung wurde für alle drei Betreuungsarten vorgenommen, wird aber trotz unterschiedlicher Kosten, die die Einrichtungen verursachen, auf alle gleich umgelegt. "Kleinere Einrichtungen kosten uns natürlich mehr Geld", sagte Kerstin Peters. Doch um alle Eltern gleich zu behandeln, käme in der Verbandsgemeinde das Solidaritätsprinzip zum Einsatz.

Nach der Endabrechnung für das Jahr 2013 entfällt auf die Verbandsgemeinde ein Kostenanteil an der Kinderbetreuung von 56 Prozent, 44 Prozent haben die Eltern zu tragen, informierte Kerstin Peters die Ausschussmitglieder.

Im kommenden Jahr noch einmal auf den Prüfstand soll nach einer Anregung von Ausschussmitglied Matthias Horsika (FUWG) die jährliche Schließzeit. Lediglich sechs Einrichtungen der Verbandsgemeinde würde diese gegenwärtig in Anspruch nehmen. Für Grundreinigung oder Malerarbeiten seien diese Zeiten ebenso günstig zu nutzen wie zur Urlaubsplanung für die Erzieher, meinte Ausschussmitglied Chris Siegmann. Und als Betreuungsausweichmöglichkeit gebe es - geschickt organisiert - im Notfall eine Alternative in den Nachbargemeinden. So jedenfalls werde es in der Hohen Börde geregelt, berichtete die Flechtingerin.

Die überarbeitete Satzung zur Kinderbetreuung wurde nach ausführlicher Diskussion einstimmig zur Empfehlung in die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates gereicht.