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Straßenreinigungssatzung Hohe Börde Grundstücksbesitzer müssen Schnee vom Gehweg räumen

Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien, ist nicht allein Sache
der Gemeinde. Die Straßenreinigungssatzung regelt diesbezüglich die
Bürgerpflichten.

Von Constanze Arendt-Nowak 05.12.2014, 02:22

Hohe Börde l Pünktlich zum meteorologischen Winteranfang hat sich die kalte Jahreszeit mit Temperaturen um den Gefrierpunkt und Glätte angemeldet. Den Mitarbeitern im Ordnungsamt der Gemeinde Hohe Börde gibt das den Anlass, noch einmal daran zu erinnern, wie die Straßenreinigung und der Winterdienst geregelt sind. Die Bürgerpflicht bezüglich der Straßenreinigung und des Winterdienstes regelt die Straßenreinigungssatzung.

Demnach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken auf einer Breite von einem Meter vom Schnee zu befreien. Gehwege von geringer Breite sind komplett zu räumen. Fehlt bei Straßen, Wegen und Plätzen die Aufteilung in Fahrbahn und Gehweg, besteht die Streu- und Räumpflicht an jeder Seite auf einem Randstreifen von einem Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. Bei Straßen mit einem einseitigen Gehweg gibt es eine besondere Regelung, die alle Grundstückseigentümer mit einbezieht. Hier gilt: Die Eigentümer der Grundstücke, an denen der Gehweg anliegt, reinigen in der geraden Kalenderwoche, denjenigen mit den Grundstücken, die gegenüber des Gehweges liegen, obliegt in der ungeraden Kalenderwoche die Räumpflicht.

Die Satzung sieht vor, dass die Reinigung von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr zu erfolgen hat. Der Verkehr auf der Straße und auf dem Gehweg sollte durch den geräumten Schnee nicht gefährdet werden. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Grundstückseigentümer gefordert, Gehwege und Zugänge rechtzeitig so zu streuen, dass keine Gefahren entstehen können.

"Bei einem langen und schneereichen Winter wird es jedoch nicht ohne gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme gehen. Solche Ausnahmeverhältnisse sind nur durch eine Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Gemeinde zu bewältigen", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.

Wer Fragen rund um den Winterdienst hat, kann sich telefonisch unter der Nummer 039204/781-640 im Rathaus an die Mitarbeiter des Bauamtes wenden. Hinweise speziell zu den Anliegerpflichten geben auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Hohe Börde unter den Telefonnummern 039204/781-142 oder 039204/781-142.