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Lage im Landkreis ist "ruhig", Gefahr der Vogelgrippe-Infektion bleibt jedoch weiter sehr hoch Stallpflicht bleibt weiter bestehen

Im Landkreis Börde ist bisher kein Fall von Vogelgrippe bekannt
geworden. Das Veterinäramt schätzt die Lage momentan als "ruhig" ein,
dennoch bestehe weiter eine sehr hohe Infektionsgefahr. Die Stallpflicht
für Geflügel in 47 Orten des Kreises bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Von Ivar Lüthe 04.02.2015, 02:22

Landkreis Börde l Eine Zeit lang war es sehr ruhig geworden um die Vogelgrippe. Kaum Meldungen in den Medien. Geflügelhalter im Landkreis Börde fragten in der Redaktion nach, was denn nun eigentlich mit der verordneten Stallpflicht für ihr Geflügel ist? Können Hühner, Enten, Gänse und Co. nun endlich wieder ins Freie? Schließlich sind sie laut Verordnung seit Ende November in 47 Orten im Landkreis in die Ställe verbannt. "Die werden ja langsam rammdösig", meinte ein Geflügelzüchter am Volksstimme-Leser-Telefon.

Solche Anfragen kennt Dr. Hans-Joachim Krohm. Auch beim Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in der Kreisverwaltung und seinen Mitarbeitern laufen derartige Anfragen auf. "Die Stallpflicht gilt unbefristet. Das Friedrich-Löffler-Institut hat die Gefährdungsabschätzung noch nicht zurückgenommen. Ich kann noch nicht absehen, wann das Aufstallgebot aufgehoben wird", erklärt der Fachmann. Inzwischen sei sogar eine Eilverordnung erlassen worden, die weitere Sicherungsmaßnahmen vorsehen. Halter von Enten oder Gänsen, die Tiere aus ihrem Bestand abgeben oder in andere Bestände bringen, müssen zuvor Tupferproben nehmen.

Im Landkreis sei die Lage derzeit "ruhig", sagt Dr. Krohm. Untersuchungen, die der Landkreis im Rahmen des Monitorings im Dezember und Januar vorgenommen hat, haben keine Fälle von Infektionen erbracht. "Dennoch ist das Thema weiter aktuell. Nach wie vor besteht eine Gefahr des Eintrags der Geflügelpest durch Wildvögel. Laut Friedrich-Löffler-Institut wird die Gefahr als sehr hoch eingeschätzt", so der Amtsleiter. Daher müssen Hühner, Enten und Gänse vor Wildvögeln und deren Exkrementen geschützt untergebracht werden. Entweder im Stall, oder in einem geschützten Auslauf. Um es über eine lange Zeit der Stallpflicht für die Tiere erträglicher zu machen und auch für eventuelle künftige Stallpflichten gewappnet zu sein, empfehle sich der Bau eines geschützten Auslaufes.

Während sich bei Hühnern eine Vogelgrippe-Erkrankung recht deutlich zeigt, so ist das Erkennen einer Infektion beim Wassergeflügel nicht so leicht. Daher sei hier die Gefahr der Weiterverbreitung sehr hoch, so der Fachmann.