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Heide-Aktivistin freigesprochen

20.02.2015, 12:39

Haldensleben l Das Amtsgericht Haldensleben hat am Freitag eine 47-jährige Friedensaktivistin vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die Frau aus Niedersachsen hatte sich im Sommer vergangenen Jahres an einem Protestcamp gegen die Bundeswehr in der Colbitz-Letzlinger Heide beteiligt. Laut Anklage hatte die Frau ein ziviles Polizeiauto an der Weiterfahrt gehindert. Die Beamten waren hinter dem Auto, in dem die Angeklagte saß, hergefahren. Auf einem Feldweg am Rande des Truppenübungsplatzes an einer kleinen Brücke hielt das Auto, die Angeklagte stieg aus und legte sich quer auf den Feldweg. Die Polizisten konnten so nicht weiterfahren, das Fahrzeug, in dem die Angeklagte zuvor gesessen hatte, fuhr weiter.

Auf die Aufforderung, aufzustehen und den Weg frei zu machen, hatte die Angeklagte nicht reagiert. Das brachte ihr nun die Anzeige wegen Nötigung ein. Gegen den Strafbefehl mit 400 Euro Geldstrafe hatte die Frau aus Niedersachsen Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Haldensleben kam.

Der Anwalt der Angeklagten kritisierte, dass es überhaupt zu einer Verhandlung kam. Den Straftatbestand der Nötigung sah er nicht gegeben. Das sah auch das Gericht so. Der Straftatbestand der Nötigung setze auch körperliche Gewalt voraus. Dies liege in dem Fall aber nicht vor - höchstens eine psychische Gewalt. Entsprechend endete das Verfahren für die 47-Jährige mit Freispruch.