1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Verfahren gegen Blenkle eingestellt

Verfahren gegen Blenkle eingestellt

Von Jens Kusian 22.05.2015, 11:38

Haldensleben/Magdeburg l Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die Haldensleber Stadträtin Regina Blenkle (FUWG) eingestellt. Sie war vom Stadtratsvorsitzenden Guido Henke (Die Linke) Ende März wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt worden.

Hintergrund der Anzeige war ein Facebook-Eintrag von Regina Blenkle. Unter dem Titel "Gestrige Ratssitzung-Information 6. März" postete die Stadträtin auf ihrer Facebook-Seite unter anderem unter Bezugnahme auf Bürgermeister Norbert Eichler (CDU) und Stadt-Dezernent Henning Konrad Otto "(...)Dabei ging es um die Offenlegung von Einladungen und Geschenken des Bürgermeisters und seines Dezernenten. Beide nehmen es hier nicht so genau. Da gibt es z. B. die regelmäßigen persönlichen Weinlieferungen aus den Stadtwerken. Da lässt man sich auch mal auf Kosten der städtischen Haushaltskasse mit einem Taxi zu seiner Freundin nach Polen fahren.(...)"

Laut Henke war dies "keine öffentliche Meinungsäußerung" mehr, sondern erfüllte vielmehr den Strafbestand von Verleumdung und übler Nachrede. "Frau Blenkle hat hier unwahre Tatsachen auf Facebook veröffentlicht", so Henke. Aus diesem Grund habe er Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen Blenkle gestellt.

Damit habe Henke auch seine Obhutspflicht als Vorgesetzter des Bürgermeisters wahrgenommen, sagte Uwe Baumgart, Pressesprecher der Kreisverwaltung, auf Volksstimme-Nachfrage. Schließlich sei der Stadtrat Eichlers Dienstherr. Zu Regina Blenkles Vorwürfen gegen Norbert Eichler meinte er, dass diese strafrechtliche Relevanz hätten. Für die Klärung seien seiner Ansicht nach die Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig und nicht die Kommunalaufsicht. "Erst im Zuge der Ermittlungen kann die Kommunalaufsicht tätig werden, wenn sie von Amtswegen darum gebeten wird", so Baumgart weiter.

Privatklagedelikt

Grund für die Verfahrenseinstellung sei, dass es sich bei Henkes Anzeige um ein sogenanntes Privatklagedelikt handeln würde, erklärte Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Die Einstellung sei daher nichts ungewöhnliches, so Baumgarten weiter. "Im Regelfall wird so entschieden. Es sei denn, es liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor", sagt er.

Das hat der zuständige Staatsanwalt in diesem Fall nicht als gegeben gesehen. Eine Begründung, weshalb bei einer Anzeige eines Stadtratsvorsitzenden gegen eine Stadträtin, die einem Bürgermeister öffentlich Korruption und Vorteilsnahme im Amt vorwirft, kein besonderes öffentliches Interesse besteht, wollte Baumgarten auf Volksstimme-Nachfrage nicht liefern. "Nehmen Sie meine Mitteilung so hin", so seine Antwort.