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Neue Friedhofsgebührensatzung für die Mitgliedsgemeinde Flechtingen Gleiche Kosten auf sechs Friedhöfen

Von Carina Bosse 29.03.2011, 06:32

Eine einheitliche Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für das Flechtinger Gemeindegebiet hat der Gemeinderat in der vergangenen Woche beschlossen. Damit treten die bisher unterschiedlichen Gebührensatzungen für Flechtingen, Behnsdorf, Belsdorf und Böddensell außer Kraft.

Flechtingen. Ohne Diskussion hat der Flechtinger Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag die Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Dafür hatten sich die Räte in ihrer vorangegangenen Sitzung am 16. Februar ausführlich mit dem Zahlenwerk befasst und Vorschläge abge- wogen.

Ziel der Überarbeitung sollte es sein, sowohl über eine kostendeckende als auch über eine für alle sechs Friedhöfe in Gemeinderegie gleich lautende Satzung zu verfügen. Die Neufassung der Satzung betrifft demnach die Friedhöfe in Behnsdorf, Belsdorf, Böddensell, Flechtingen, Hasselburg und Lemsell.

Bei einem Nutzungsrecht von 25 Jahren werden für eine Einzelgrabstätte (Erdbestattung) 300 Euro fällig, bei einer Doppelgrabstätte sind es 500 Euro.

Für eine Kindergrabstätte mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren werden 100 Euro fällig.

Für eine Urnengrabstätte sind künftig 200 Euro, für eine Doppelurnengrabstätte 300 Euro veranschlagt, wobei die Stellen mit maximal zwei beziehungsweise vier Urnen belegt werden können.

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Frist kostet jährlich 10 Euro für eine Einzelgrabstätte, 20 Euro für ein Doppelgrab, 5 Euro für eine Kindergrab, 5 Euro für eine einzelne Urnengrabstätte sowie 10 Euro für eine Doppelurnenstelle.

Geregelt sind auch die Ruhefristen, die bei späteren Beerdigungen auf einer bereits belegten Stelle bis zum Ablauf der Ruhefrist des zuletzt Beigesetzten fällig werden.

Die anonyme Beisetzung kostet künftig einheitlich 450 Euro, für die Nutzung der Trauerhalle werden einheitlich auf allen Friedhöfen 70 Euro fällig.

Unter "Sonstige Gebühren" sind die Genehmigung zur Errichtung eines Denkmals oder einer Einfassung (20 Euro), Urnenumbettungen (bei Erdgrabstätte 50 und bei Urnengrabstätte 30 Euro) sowie Urnenversandgebühren (25 Euro) geregelt.

Grundsätzlich können Grabstellen nach Ablauf der Ruhefrist selbst beräumt werden. Die Genehmigung dafür kostet 25 Euro. Die Beräumung kann jedoch auch durch die Gemeinde erfolgen. Dann kostet es zwischen 100 und 350 Euro je nach Größe und Art der Grabstätte.

Die Gebühren werden nach der Beisetzung eines Verstorbenen fällig beziehungsweise bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes oder bei Einebnungen nach Antragstellung an die Verbandsgemeinde Flechtingen.

Die Satzung tritt zwei Wochen nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der geplante Beschluss zur einheitlichen Friedhofssatzung wurde noch einmal vertagt.