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Neuer Landesentwicklungsplan: Wirtschaftsausschuss der Hohen Börde berät weiteres Vorgehen Steinbruch hat weiter Vorrang

Von Maik Schulz 17.05.2011, 04:32

Vor einer Entscheidung über eine mögliche Klage gegen Festlegungen des neuen Landesentwicklungsplan (LEP) von Sachsen-Anhalt will sich die Gemeinde Hohe Börde mit Vertretern des Städte- und Gemeindebunds von Sachsen-Anhalt (SGSA) beraten. Darauf verständigte sich in der vergangenen Woche der Wirtschaftsausschuss des Gemeinderates der Hohen Börde.

Irxleben/Hohe Börde. Am 12. November 2010 hatte der Landtag den Landesentwicklungsplan 2010 beschlossen. Am 11. März 2011 war die Verordnung in Kraft getreten. Bis zum 10. März kommenden Jahres kann gegen die Festlegungen des LEP geklagt werden.

Festlegungen des LEP verbieten jegliche von seinen Inhalten abweichende Planungen etwa durch die Gemeinden oder die Regionale Planungsgemeinschaft (REP).

Vor allem gegen die Festlegungen des ursprünglichen LEP-Entwurfs, ein Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung quer durch den Landkreis auszuweisen, waren die Gemeinde Hohe Börde und die betroffenen Ortschaften sowie viele Bürger mit eigenen Stellungnahmen und Unterschriftensammlungen seit der Veröffentlichung erster LEP-Entwürfe Sturm gelaufen.

Danach sollte ein Vorranggebiet für Hartgesteinsgewinnung von der Grenze zu Niedersachsen bis Irxleben ausgewiesen werden. Klagen der vor allem betroffenen, damals noch selbständigen Gemeinde Rottmersleben gegen diese Festlegungen hatten bei Gericht keinen Erfolg.

Im nun beschlossenen LEP wurde das Vorranggebiet zwar deutlich verkleinert (siehe Skizze) jedoch ist das Bergwerksfeld zwischen Rottmersleben und Schackensleben weiterhin Vorrangebiet für die Rohstoffgewinnung. Und für Vorranggebiete ist nicht einmal ein Raumordnungsverfahren für die tatsächliche Nutzung als Tagebau erforderlich. Darauf wies die Verwaltung in ihren Erläuterungen den Wirtschaftsausschuss hin.

In der Vergangenheit hatten deshalb die Gegner des Hartgesteinstagebaus beklagt, dass mit dem LEP als "schärfstem Schwert des Raumordnungsrechts" das übergeordnete Ziel der Rohstoffgewinnung im Vorranggebiet festgeschrieben wird. Damit würden alle anderen der Rohstoffgewinnung entgegenstehenden Belange wie beispielsweise Wasserhaushalt, Umweltschutz, landwirtschaftliche Nutzung oder Schutz von Eigentum verdrängt werden, ohne dass es einer weiteren raumordnerischen Prüfung bedarf. So ist es nun eingetreten und das dürfte auch der Ansatz für eine Klage gegen den neuen LEP sein. Wenn es denn dazu kommt.

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt der Gemeinde Hohe Börde war die Festlegung gewesen, Grundzentren müssten mindestens 3000 Einwohnern vorweisen. Das würde das Aus für Irxleben, das einzige bisherige Grundzentrum in der Gemeinde Hohe Börde, bedeuten. Grundzentren haben eine größere Bedeutung, gelten als Standorte zur Konzentration von Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung und kommen so auch verstärkt in den Genuss von Förderungen.

Deshalb hatte die Gemeinde in ihrer Stellungnahme zum LEP gefordert, die Einwohnerregelung aus dem LEP herauszulösen bzw. auf 2800 Einwohner zu senken. Der LEP regelt in der nun vorliegenden Form: Grundzentren werden im Regionalen Entwicklungsplan (im Falle Hohe Börde die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg) festgelegt. Allerdings darf die REP nicht an den Vorgaben des LEP vorbei entscheiden, sondern muss die LEP-Festlegungen als Maßgabe berücksichtigen.

Die weitere Vorgehensweise zu diesen und anderen Kritikpunkten will die Gemeinde Hohe Börde demnächst mit führenden Vertretern des Städte- und Gemeindebundes beraten. Die SGSA-Vertreter werden nach Irxleben eingeladen, um mit den politischen Gremien der Hohen Börde gemeinsam auszuloten, was an den angeführten Forderungen der Hohen Börde auf dem Gerichtswege durchsetzbar ist und was nicht.