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Bewährung für 29-jährigen Havelberger

Von Wolfgang Biermann 24.04.2013, 01:17

Stendal/Havelberg l Als besonders hinterhältig bezeichnete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Stendal die Tat eines 29-jährigen Havelbergers. Einen ihm bekannten und völlig ahnungslosen jungen Mann hatte er am 27. Juli vorigen Jahres die rechte Hand zur Begrüßung gereicht und ihm gleichzeitig mit der linken Faust zwei Schläge ins Gesicht verpasst. Und als der Geschlagene fragte, was das solle, schlug der Angeklagte ein drittes Mal zu.

Angeklagter wollte Geldstrafe erreichen

Dafür bekam der mehrfach einschlägig Vorbestrafte, der erst wenige Monate zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden war, in dem er wegen einer anderen Gewalttat einsaß, vom Amtsgericht Stendal sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung. Vor dem Landgericht wollte der 29-Jährige nun per Berufung eine Geldstrafe erreichen.

Angeblich sei sein Mandant zur Tatzeit in einer "emotionsgeladenen Situation" gewesen, begründete sein Verteidiger die geforderte Strafmilderung. So soll der Cousin des Schlägers tags zuvor Stress mit dem späteren Opfer gehabt haben, lieferte er als Begründung für die Schläge ab. Doch das Landgericht hielt am Urteil der Erstinstanz fest und verwarf die Berufung. Allerdings setzte es die sechsmonatige Haftstrafe für dreieinhalb Jahre zur Bewährung aus.

Schläger muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten

Er sei geständig und habe sich bei dem Opfer entschuldigt, das im Übrigen keine gravierenden Verletzungen davongetragen habe, hieß es zur Begründung. Zusätzlich gaben ihm die Richter die Ableistung von 200 Stunden gemeinnützige Arbeit auf. Und er solle sich "endlich ernsthaft um Arbeit bemühen". So muss der Angeklagte dem Gericht allmonatlich sechs Bewerbungsschreiben nachweisen, wenn nicht, ist die Bewährung futsch. Offensichtlich mit dem Urteil unzufrieden, verließ der Angeklagte den Saal.