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"Dr. Zahnlos" darf nicht wieder praktizieren

10.04.2014, 15:38

Stendal (wbi) l Der als "Dr. Zahnlos" bundesweit bekannt gewordene Thorsten S. darf nicht wieder als Zahnarzt praktizieren. Von einigen Medien wurde nach der Einstellung des Landgerichtsverfahrens das Gegenteil verbreitet. In dem Prozess vor dem Landgericht Stendal ging es allerdings um strafrechtliche Belange. Für den Entzug der Approbation (staatliche Zulassung als Zahnarzt) gilt aber Verwaltungsrecht. Dieser Entzug durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) beruht nach Auskunft der LVwA-Pressestelle vor allem auf einem Fall vor nunmehr neun Jahren. Zwischenzeitlich hatte das Landesverwaltungsamt am 27. Mai 2013 den "Sofortvollzug des Entzugs der Approbation angeordnet". S. musste seine Praxis in Havelberg schließen, nachdem er zuvor schon Insolvenz angemeldet hatte.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts in zweiter Instanz am 15. Juli 2013. Das OVG hat eine Berufung nicht zugelassen. "Die Entscheidung ist rechtskräftig", sagte OVG-Pressesprecherin Claudia Blaurock der Volksstimme am Mittwoch. Mehr dazu in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme und im E-Paper.