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Sämtliche Versorgungsleitungen müssen erneuert werden Plan für Erholungsgebiet am Schönfelder See liegt jetzt aus

Von Ingo Freihorst 12.04.2014, 03:22

Kamern l Im Schönhauser Amt liegt seit dem 7. April der Entwurf des Bebauungsplanes für das "Erholungsgebiet Hanauscher Werder Schönfeld" einen Monat lang aus. Die etwa 150 Nutzer von Bungalowsiedlung und Campingplatz wurden vor kurzem von Planern und Bauamt mit Einzelheiten vertraut gemacht, der Gemeindesaal in Kamern war voll besetzt.

Auch die Gemeinde Kamern habe bislang noch keinen Cent Fluthilfe vom Staat erhalten, tröstete Bürgermeister Klaus Beck die Platznutzer. So werde wohl auch das Strandfest in diesem Jahr angesichts der Ruine dort ins Wasser fallen.

Für den Schönfelder Platz wolle man nun gemeinsam versuchen, einen nachhaltigen Konsens zu finden - wozu unbedingt ein Bebauungsplan gehört. Etwas Erfreuliches hatte Klaus Beck auch zu vermelden: Am Montag ist in Kamern Bauanlaufberatung für den Bau der Trinkwasserleitung von Kamern durch den See bis hin zum Erholungsgebiet.

Das war es denn auch schon mit dem Positiven. Denn bei der Untersuchung der Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen auf dem Platz wurde festgestellt, dass diese allesamt erneuert werden müssen. Die Stromanschlüsse waren zudem nach der Flut oft nur ein Provisorium, das kann so nicht bleiben. Und in den Wasserleitungen fanden sich nach der Flut allerhand Dreck und Öl.

Die Erbpachterhöhung ausgerechnet in diesem Jahr sei ein unglückliches Zusammentreffen, ein reiner Verwaltungsakt laut der abgeschlossenen Verträge. Im Rat war zwecks Pachterlass beraten worden, dieser hatte das aber abgelehnt. - Denn die Kommune geht auch in Vorleistung.

Insgesamt kostet allein die Wiederherstellung der Infrastruktur auf dem Platz 2,8 Millionen Euro, erklärte Ulf Wabbel vom Bauamt. Bis zum Sommer könne die Bearbeitung der Anträge wohl dauern.

B-Plan ist Grundlage für alles

Der B-Plan ist Grundvoraussetzung, um auf dem Platz überhaupt wieder bauen zu können, erklärten die Planer aus Rathenow. Ohne ihn fließen auch keine Fördergelder.

Ein Problem ist neben dem Naturschutz - der Platz liegt zu großen Teilen in Schutzgebieten - auch der Hochwasserschutz. So ist am Ufer ein zehn Meter breiter Streifen frei zu halten.

Das Areal wird laut B-Plan in drei Teile gegliedert: Wochenendhaus-, Wochenendplatz- sowie Campingplatzgebiet. Für alle gibt es dann gesetzliche Vorgaben für Bauten.