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Betreuungsforstamt lässt die Schäden der Besitzer, die Mitglieder einer FBG sind, beheben Sturm wütet im Wald bei Schönhausen

04.02.2015, 01:28

Elbe-Havel-Land (asr) l Nicht nur mit der Aufarbeitung von Flutschäden in den Wäldern ist das Betreuungsforstamt Elb-Havel-Winkel jetzt beschäftigt, sondern auch Sturmschäden müssen behoben werden. Ende Januar hatte der Wind vor allem im Bereich Schönhausen viel Schaden angerichtet. Zirka 1000 Festmeter Holz müssen außerplanmäßig der industriellen Verwertung zugeführt werden. "Bei allen Waldbesitzern, die Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft sind, kümmern wir uns darum", erklärt der Betreuungsforstamtsleiter Peter Sültmann.

Ein gutes Stück vorangekommen ist das Amt bei der Aufnahme der Flutschäden. Immerhin 2400 Hektar Wald hatten im Juni 2013 unter Wasser gestanden. Auf zusammengerechnet 200 Hektarn gibt es Absterbeerscheinungen. "Wir und die Untere Forstbehörde haben 116 Waldbesitzer angeschrieben, 80 Prozent haben bislang geantwortet. Die Hälfte von ihnen hat in Zusammenarbeit mit uns auch Anträge zur Schadensbehebung gestellt", erklärt Peter Sültmann und rät Waldeigentümern, generell das Forstamt bei der Antragstellung einzubeziehen.

Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft; Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF).

Zum kommenden Freitag hat das Betreuungsforstamt die Vorstände aller zwölf im Bereich existierenden Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) zur Schulung ins Schönhauser Bürgerzentrum eingeladen. Das ALFF informiert über die Beantragung von Fördermitteln, die ausschließlich den FBG für die Verwaltung ausgereicht werden, etwa wenn neue Mitglieder aufgenommen werden.