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Luxusproblem in der Raucherlounge

18.03.2015, 06:15

Weil ein beleuchteter Aschenbecher fehlte, hat der Besitzer eines Luxusautos auf die Rückabwicklung des Kaufes seiner 135000-Euro-Limousine geklagt. Beim 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg bekam er nun Recht (Aktenzeichen 13 U 73/14).

Wie das Gericht mitteilte, wurde der Autohändler zur Rücknahme des Wagens und zur weitgehenden Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Weil der neue Besitzer mit dem Fahrzeug seit dem Kauf 2013 bereits gut 44000 Kilometer (ohne! beleuchteten! Aschenbecher!) zurückgelegt hatte, musste er auf 18000 Euro vom ursprünglich bezahlten Preis verzichten.

Nach der Vernehmung von Zeugen stand für die Richter fest, dass der Wagen laut Kaufvertrag mit einem fest installierten, beleuchteten Aschenbecher geliefert werden sollte - das Vorgängermodell der Luxuslimousine hatte genau so ein Ausstattungsdetail. Weil eine Nachrüstung des neuen Fahrzeugs mit einem passenden Aschenbecher nicht möglich war, durfte der Vertrag rückgängig gemacht werden.

In erster Instanz hatte der enttäuschte Autokäufer beim Landgericht Osnabrück mit seiner Klage keinen Erfolg - mit der Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg dann aber doch. Da kennen die Richter vermutlich solche Luxusprobleme.dpa/vs