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Statt eines Naturschutzgebietes sollen nun FFH- und Vogelschutzgebiete gesichert werden Großschutzgebiet hat sich erledigt

Von Ingo Freihorst 02.04.2015, 03:26

Die Flutkatastrophe im Sommer 2013 hat vieles fortgespült - auch das geplante Naturschutzgebiet "Elbaue Jerichow". Jetzt soll eine abgespeckte Variante folgen.

Klietz l Deutschland steht ein teures Verfahren ins Haus, eingeleitet von der Europäischen Union: Weil Naturschutzflächen noch nicht im vorgeschriebenen Umfang gesetzlich gesichert wurden, drohen Geldbußen in Höhe von 900000 Euro - pro Tag! Das an der Elbe geplante Naturschutzgebiet verschwand mit der Flut, doch sollen in Sachsen-Anhalt nunmehr die bereits bestehenden Natura-2000- und FFH-Schutzflächen gesichert werden.

Dazu müssen 297 Gebiete bearbeitet werden, informierte Torsten Pietsch vom Landesverwaltungsamt Halle auf einer Informationsveranstaltung des Landesfischereiverbandes in Klietz. 22 zusätzliche Mitarbeiter werden dazu eingestellt. Zudem wird das Naturschutzgroßprojekt "Untere Havel" ausgewiesen.

Viele Regelungen, die laut Entwurf greifen, gelten bereits jetzt. Zum Beispiel, dass mit Reusen nicht mehr als die Hälfte der Gewässerbreite zugesperrt werden darf. Schwimmpflanzen, Röhricht und Uferbewuchs dürfen nicht zerstört werden, verboten ist vorrätiges Anfüttern und das Angeln außerhalb von Pachtgewässern. Röhrichte dürfen nicht betreten werden - Berufsfischer dürfen aber Schneisen schlagen. Besatz mit nicht heimischen Fischen ist verboten: Was sei mit dem Karpfen? fragten die anwesenden Fischer.

Mit Fahrzeugen dürfen Angler Feldwege nur befahren, wenn der Eigentümer oder Nutzer zustimmt. Neue Stege dürfen nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde errichtet werden, zu Ansammlungen von Brut- oder Rastvögeln ist 50 Meter Abstand zu halten. Nachtangeln ist von Mitte Oktober bis Ende März an Schlafgewässern verboten.

In FFH-Gebieten darf in der Nähe von Höhlungen in Böschungen oder Biberburgen nicht geangelt werden und dort, wo sich Moosjungfer, Rotbauchunke oder Kammmolch fortpflanzen, darf kein Besatz rein. Widerspruch gab es von den Berufsfischern zu den Beschränkungen bei den Fischarten: Laut Entwurf dürfen Neunaugen, Rapfen oder Lachs nicht gefangen werden. Doch gibt es mancherorts viele Flussneunaugen und Rapfen, auch die Nutzbarkeit des Lachses wird angestrebt.

Auslegung 2017 geplant

Die Regelungen des Entwurfs sind noch nicht endgültig, derzeit werden sie den Nutzerverbänden wie eben den Fischern vorgestellt. Bis Mitte 2016 werden Hinweise gesammelt, ab 2017 ist dann die Auslegung geplant.