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Stadtrat beschließt Gültigkeit der Bürgermeisterwahl / Neue Amtszeit beginnt später Wahleinsprüche zurückgewiesen

Von Andrea Schröder 30.05.2015, 03:20

Neue Beschlussvorlagen gab es für die Stadtratsmitglieder zur Sitzung am Donnerstagabend. Hieß es zum Zeitpunkt der Einladungen noch, dass keine Einsprüche zur Bürgermeisterwahl vorliegen, waren inzwischen drei eingegangen.

Havelberg l Wahlleiterin Evelin Bullwan berichtete, dass innerhalb der Einspruchsfrist, die nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amtsblatt vom 14. bis 27. Mai galt, drei Einsprüche zur Bürgermeisterwahl eingegangen sind. Der Stadtrat muss darüber entscheiden, ob sie begründet sind. Im Vorfeld hatte die Wahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht in Stendal und teilweise mit dem Innenministerium die Einsprüche rechtlich prüfen lassen. Sie verlas zu jedem Einspruch den Sachverhalt, die Begründung und das Fazit.

Der Havelberger Mark Symannek hatte zwei Einsprüche eingelegt. Sie betreffen zwei Ratsmitglieder, die seiner Ansicht nach eine unzulässige Wahlbeeinflussung vorgenommen hätten. Doreen Müller habe sich durch persönliche Ansprache von Wählern für die Wahl des Amtsinhabers eingesetzt und die Bürgermeisterkandidatin Jenny Kirchhoff als Lügnerin dargestellt. Sven Hetke habe in öffentlichen Wahlforen aufgrund seiner Fragestellung den Berufsabschluss der Kandidatin angezweifelt.

Die Texte zu beiden Einsprüchen sind fast gleichlautend, eingefügt sind auch Gerichtsurteile. Unter anderem heißt es darin, dass eine amtliche Wahlbeeinflussung grundsätzlich unzulässig sei und besonders scharfen Restriktionen unterliege, weil mit ihr hoheitliche Autorität zur Beeinflussung der Wahl in Anspruch genommen werde. Doreen Müller und Sven Hetke seien zwar als Mitglieder des Stadtrates als Hoheitsträger der Gemeinde einzuordnen. Jedoch könnten sie nicht die Autorität der Gemeinde in Anspruch nehmen, da sie lediglich ihre Auffassung als einzelne Ratsmitglieder mitteilten. Daher würde sich die Beeinflussung nach den Grundsätzen der privaten Wahlbeeinflussung beurteilen. Zu Doreen Müller heißt es: "Frau Müller hat die Wahlberechtigten lediglich aufgefordert, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Ihre Äußerungen entsprechen ihrer persönlichen Meinung. Daher verstößt sie folglich nicht gegen den Grundsatz der freien Wahl." Zu Sven Hetke: "Es ist festzustellen, dass Herr Hetke diesen Einladungen zu den Vorstellungen der Bewerber um das Amt des Bürgermeisters gefolgt war. Er war als wahlberechtigter Bürger anwesend und hat von seinem Recht der Fragestellung Gebrauch gemacht. Er tätigte keinerlei Äußerungen, dass die Bewerberin aufgrund dessen nicht gewählt werden sollte."

Der dritte Einspruch stammt von Cornelia Kober. Die Havelbergerin hatte bemängelt, dass das Wahllokal 001 (Rathaus) nicht pünktlich um 8 Uhr geöffnet und dort Stimmzettel vor dem Wahlende "sortiert" worden seien. Da in der Niederschrift zur Wahl der erste Wähler um 8.02 Uhr vermerkt wurde, sei davon auszugehen, dass das Wahllokal pünktlich geöffnet wurde, heißt es in der Begründung. Bei den "Stimmzetteln" habe es sich um die Wahlbriefe gehandelt, die, gesetzlich korrekt, zur Prüfung der Wahlscheine vor Schließung des Wahllokals geöffnet werden dürfen. Die Stimmzettel seien ungesehen in die Wahlurne gelegt worden.

Das Fazit für alle drei: Da keine Verstöße gegen gesetzliche Regelungen vorhanden sind, sind die Wahleinsprüche nicht begründet und zurückzuweisen. Die Wahl ist gültig.

Aufgrund der umfangreichen Prüfungen gehe er davon aus, dass die Einsprüche vorurteilsfrei beurteilt wurden, sagte Stadtratsvorsitzender Gerhard Imig. Die Stadträte beschlossen einstimmig die Gültigkeit der Wahl. Das galt auch für Beschlussvorlage dazu, dass Bürgermeister Bernd Poloski dieses Amt solange weiterführt, bis die endgültige Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Wahl gefallen ist. Normalerweise würde die neue Amtsperiode schon am 1. Juni beginnen. Unter großem Beifall aller Stadträte - bis auf zwei waren alle anwesend - gratulierte Gerhard Imig dem Bürgermeister zur Wiederwahl.