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Wegen des hohen Grundwasserstandes sind in einigen Feldern vorerst keine Erdbestattungen möglich Sandauer Friedhof teilweise gesperrt

Von Ingo Freihorst 25.02.2011, 05:28

Seit über einem Jahr hat Sandau am Wulkauer Weg, der tiefsten Stelle der Stadt, ein Grundwasserproblem. Jetzt haben die unterirdischen Wasserströme auch den Friedhof am Ende dieser Straße erreicht. Die Folge: Erdbestattungen sind vorerst nicht möglich.

Sandau. Mit gleich zwei schlechten Nachrichten musste Bürgermeister Henry Wagner vor kurzem die Senioren in ihrem Klub aufsuchen: Nicht nur, dass morgen die Kaufhalle ihre Türen schließt, jetzt hat auch der Friedhof ein Problem mit dem weiter ansteigenden Grundwasser. Letzteres war am Mittwoch Hauptthema der außerordentlichen Stadtratssitzung, denn die Zeit drängte.

Bestatter René Strawinski hatte die Stadt vor kurzem in Kenntnis setzen müssen, dass auf dem Friedhof erhöhte Grundwasserstände zu verzeichnen seien. Die Einhaltung der Grabtiefe bereitete bei den beiden letzten Erdbestattungen bereits arge Probleme. Deshalb meldete er für künftige Bestattungen Bedenken an.

Dass der Bestatter Recht hat, erbrachte eine Probeschachtung am 17. Februar. Hinter der Trauerhalle wurde bei der Schachtung bereits in 1,10 Metern Tiefe Wasser festgestellt. Besser sah es neben dem Eingang an der Schleusenstraße aus, hier wurde bei der Grabungstiefe von 1,80 Meter kein Grundwasser festgestellt.

Das ist wenigstens eine gute Nachricht, so Bürgermeister Henry Wagner. So sei in dem Areal doch noch eine Fläche für Erdbestattungen vorhanden. Erst hatte er befürchtet, dass der gesamte Friedhof gesperrt werden müsse. Auf den gesperrten Flächen sind auch weiterhin Urnenbestattungen möglich.

Kathrin Kleinod vom Ordnungsamt informierte über das amtliche Prozedere. Ein Beschluss über die Schließung eines Friedhofes sei sehr schwerwiegend, zumal niemand wisse, wie lange das Grundwasser noch so hoch steht. Deshalb werden nur Flächen vorläufig gesperrt.

Schwierig war es, in den Gesetzen und Vorschriften etwas zur Grabtiefe zu erfahren. Im Bundesland Sachsen-Anhalt sind dazu keine Regelungen erlassen, weshalb sie bei anderen Bundesländern nachschauen musste. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Hygiene-Richtlinie für Friedhöfe. Diese besagt, dass die Erdschicht über der Zersetzungszone mindestens 90 Zentimeter stark sein muss. Die Sarghöhe beträgt in der Regel 60 Zentimeter, so dass für eine Erdbestattung mindestens 1,50 Meter erforderlich sind. Zudem muss zwischen Grabsohle und höchstem Grundwasserstand noch eine Filterschicht von mindestens 70 Zentimetern Dicke vorhanden sein. Dies alles ist bei der ersten Probebohrung auf dem Friedhof nicht gegeben.

Die Ordnungsverfügung zur teilweisen Sperrung des Friedhofes für Erdbestattungen wurde am Dienstag erlassen und der Stadt als Träger des Friedhofes zugestellt. Demnach sind die Friedhofsfelder C, D und E ab sofort für Erdbestattungen gesperrt.

René Strawinski informierte, dass eine Leiche zu ihrer Verwesung Sauerstoff benötige. Liege sie statt dessen im Wasser, würde sie nicht verwesen, es entsteht eine sogenannte Wachsleiche. "Das ist nicht der Zweck eines Friedhofes", so der Bestatter. Zwar gab es in früheren Jahren schon Probleme mit Grundwasser auf dem Friedhof, doch nun sei dies extrem.

Peter Busse schlug vor, Messstellen auf dem Friedhof einzurichten, so dass man wisse, wann das Wasser zurückgeht. Das sei aber sehr teuer, so Kathrin Kleinod. Olaf Schmidt meinte, dass sicher auch die Anwohner Bescheid geben würden, wenn das Wasser sinke. Das bekräftigte auch Wolfgang Hellwig. Er habe festgestellt, dass bei ihm das Wasser seit einer Woche um 18 Zentimeter gefallen sei. Zur Prüfung des Wasserstandes auf dem Friedhof könnte kostengünstig ein Schlagbrunnen gebohrt werden, schlug er vor.

Gast Helmut Schulz erinnert sich, dass vor etwa 40 Jahren auch schon Grundwasser in 1,70 Meter Tiefe auf dem Friedhof gestanden habe. Mit dem Sinken des Wasserstandes der Elbe sei auch der hohe Grundwasserstand wieder verschwunden.

René Strawinski gab den Hinweis, dass wegen des Verbots vorerst bei Erdbestattungen nur Reihengräber möglich seien. Eine Urne wie beim Familiengrab könne bei diesen Gräbern im Nachhinein also nicht hinzugesetzt werden.

Doch könnte das Verbot der Erdbestattung im besten Fall auch gar nicht angewandt werden müssen: Es gab nämlich auch schon Jahre, in denen in Sandau keine einzige Erdbestattung stattgefunden hatte. Der Trend sind Urnengräber - sie machen etwa 80 Prozent der Bestattungen aus.