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Bequemlichkeit am Fußgängerüberweg kann für Radler gefährlich werden

18.04.2013, 09:04

Eine rechtliche Grauzone offenbarte ein Verkehrsunfall vor wenigen Tagen in Klötze. Dabei ist auf einem Fußgängerüberweg ein Radfahrer angefahren und schwer verletzt worden. Doch eigentlich hätte der Radler sein Fahrrad schieben müssen.

Klötze l Ein 14-jähriger Radfahrer ist in der vergangenen Woche in Klötze schwer verletzt worden (wir berichteten). Er war auf einem Fußgängerüberweg, den er radelnd überquerte, von einem Mazda angefahren worden. Der Radler stürzte und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei weist aus diesem Anlass auf die Probleme hin, die sich ergeben können, wenn Radler beim Passieren eines Fußgängerüberwegs zu bequem zum Absteigen sind. Eigentlich eine Lappalie, sollte man meinen. Doch weit gefehlt, wie Polizeisprecher Frank Semisch verdeutlicht.

"Wer sein Fahrrad schiebt, steht unter dem rechtlichen Schutz für Fußgänger."

Die meisten Autofahrer halten fast automatisch an einem Fußgängerüberweg an, wenn Fußgänger die Straße betreten. Bei einem radelnden Radfahrer sieht es schon anders aus. Wer über einen Fußgängerüberweg radelt, provoziert einen Unfall regelrecht. Den Grund dafür nennt Frank Semisch: "Radfahrer nähern sich meist sehr schnell. Das kann dazu führen, dass Autofahrer sie gar nicht oder zu spät als querende Verkehrsteilnehmer erkennen und deshalb auch nicht mehr rechtzeitig anhalten können."

Wenn ein Radfahrer am Fußgängerüberweg nicht absteige, stehe das Gesetz bei einem Unfall nicht voll auf seiner Seite, erläutert Frank Semisch im Volksstimme-Gespräch. "Nur wer absteigt und sein Fahrrad über den Überweg schiebt, hat Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern und steht unter dem vollen rechtlichen Schutz, den der Gesetzgeber für Fußgänger vorsieht." Denn für sie sei - wie der Name schon sagt - ein Fußgängerüberweg vorgesehen. Dort müssen Autofahrer anhalten, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen.

Kommt es dennoch einmal zu einem Unfall, liege meist beim Autofahrer die Schuld. "Das Verfahren richtet sich dann oft gegen den Autofahrer, denn er hat die Pflicht zum Anhalten an einem Fußgängerüberweg", erläutert der Polizeisprecher.

Schiebt ein Radler dort sein Fahrrad, genießt er automatisch die gleichen Rechte wie ein Fußgänger. Radelt er, ist er dagegen mit einem Fahrzeug unterwegs.

Diese Bequemlichkeit ist laut Frank Semisch in allen Altersklassen - vom Kind bis zum Senior - zu beobachten. Die Polizei bittet deshalb besonders Fahrradfahrer im Erwachsenenalter "im Interesse ihrer und der Gesundheit der Kinder darum: Seien Sie ein Vorbild. Sprechen Sie mit Kindern über diese Gefahr am Fußgängerüberweg." An die Autofahrer appelliert Frank Semisch: "Seien Sie rücksichtsvoll und passen Sie vor Fußgängerüberwegen Ihre Geschwindigkeit bremsbereit den Gegebenheiten an." Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen müssten Autofahrer immer mit Fehlern beim Überqueren der Straße rechnen.