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Rentner steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht Gefährlicher Sonderling oder komischer Kauz?

Nur ein komischer und harmloser, in seiner eigenen Welt lebender Kauz
oder ein gefährlicher Sonderling, der eine Gefahr für die Allgemeinheit
darstellt und weggesperrt gehört? Darum geht es derzeit für einen
64-Jährigen aus einem Ortsteil von Gardelegen.

Von Wolfgang Biermann 31.01.2014, 01:22

Stendal l Vor dem Landgericht Stendal stand er 2013 schon einmal wegen gefährlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Er soll im August 2011 einem zwischenzeitlich verstorbenen Mann in einem Getränkemarkt Pfefferspray in die Augen gesprüht haben.

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden ordnete für ihn im April 2013 die unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses (Maßregelvollzug) in Uchtspringe an. Von ihm gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, hieß es im Urteil.

Um dieses Urteil geht es. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte auf Revision des Angeklagten die Unterbringung im Maßregelvollzug in Frage gestellt und den Fall an eine andere Kammer am Landgericht zurückverwiesen.

Diesmal steht der Angeklagte vor der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler. Auf das Geschehen im Getränkemarkt hat der 64-Jährige eine völlig andere Sichtweise. Aber darauf kommt es nicht an, denn die Tat an sich sieht der BGH als festgestellt an. Er habe in Notwehr gehandelt, hatte der Angeklagte im April vorigen Jahres angegeben. Das Spray-Attacken-Opfer machte der Angeklagte dafür verantwortlich, dass er vor längerer Zeit in der Psychiatrie untergebracht war. Dafür hatte er eine Schadensersatzforderung von 4,3 Millionen Euro aufgemacht. Um die Zahlung sei es im Getränkemarkt gegangen.

Schon 2010 stand der unter anderem wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und falscher eidesstattlicher Versicherung vorbestrafte Angeklagte vor dem Landgericht. Damals hatte ihn das Gericht noch vom Vorwurf der Bedrohung mehrerer Dorfbewohner, darunter auch das spätere Opfer der Spray-Attacke, wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen.

Im Urteil, dass ihn im Vorjahr in die Psychiatrie brachte, war von wahnhaften Störungen die Rede. Und: Dass er nicht in der Lage sei, das Unrecht seines Tuns einzusehen. Mit erneuten Angriffen sei zu rechnen. Ob das aber ausreicht, ihn unbefristet im Maßregelvollzug unterzubringen, soll sich im jetzigen Prozess erweisen.

Wie Richter Galler nun aus den Prozessakten verlas, ist der Beschuldigte vor Jahren auf den damaligen Geschäftsführer des Wasserverbandes Gardelegen mit einem Elektroschocker losgegangen. "Da waren keine Batterien drin", behauptete er jetzt. Außerdem hätte ihn der Geschäftsführer tätlich angegriffen.

Mitarbeiter des Stromlieferanten Avacon bezichtigte er, sich illegal auf seinem Grundstück aufgehalten und den Strom abgeschaltet zu haben. Bei der Gelegenheit hätten sie ihm 100 000 Euro aus einer Kassette gestohlen. Von Avacon hatte er laut Prozessakten in einem Schreibmaschinenschriftsatz in geschliffenem Deutsch eine Million Euro und die Entlassung des Geschäftsführers gefordert.

Am heutigen Freitag wird das Urteil erwartet.