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Kuseyer Sportplatz Stadt muss auf Vorkaufsrecht verzichten

05.08.2014, 01:20

Klötze (hsh) l Die Klage der Stadt Klötze vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg, um ein Vorkaufsrecht für eine Teilfläche des alten Kuseyer Sportplatzes durchzusetzen, verlief nicht erfolgreich. Das OVG entschied in der Vorwoche, dass die Stadt diesen Anspruch aufgeben muss und ein sogenanntes Negativrecht auszuüben hat. Das bedeutet, dass dieser Verzicht auch schriftlich darzulegen ist - vorausgesetzt, gegen dieses Urteil werden keine Rechtsmittel mehr eingelegt. Wie aus dem Rathaus zu erfahren war, bestehe weiter ein starkes Interesse, den Sportplatz zu erhalten. Auch die Änderung des Bebauungsplanes habe Bestand. Die Stadt habe dem Besitzer nun einen Pachtvertrag angeboten, damit die Fläche in Gänze für das öffentliche Leben und den Schulsport erhalten bleiben kann. Der Besitzer äußerte sich gestern auf telefonische Anfrage zum Angebot der Stadt nicht.