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Schweinemastanlage: BUND informierte am Mittwoch im Kunrauer Schloss über Sachstand Bürger unterstützen Ortsgruppe

Von Markus Schulze 10.10.2014, 03:14

Die Kunrauer Ortsgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kämpft weiter gegen den geplanten Bau einer Schweinemastanlage und setzt sich nun auch gegen eine Anordnung des Landesverwaltungsamtes zur Wehr.

Kunrau l Um über den aktuellen Stand der Dinge zu unterrichten, lud die Ortsgruppe am Mittwoch zu einer Veranstaltung in das Kunrauer Schloss ein. Eines schickte Gruppenmitglied Wolfgang Lenz zu Beginn des Abends vorweg, nämlich: "Was mich ärgert ist, wenn wir als Öko-Spinner, Quertreiber oder Unruhestifter bezeichnet werden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sehen uns nicht als Protestler, sondern als Bürger von Kunrau, die ihren Ort lebenswert erhalten wollen und sich damit auch für nachfolgende Generationen einsetzen."

Dann ergriff Gruppensprecher Günter Zogbaum das Wort. Er betonte, dass sich die Veranstaltung von anderen insofern unterscheide, als dass die Ortsgruppe sonst immer nur das getan habe, was vorab von den Bürger in einem solchen Forum erbeten wurde. Dieses Mal sei dafür aber keine Zeit gewesen und die Umstände hätten es erfordert, sofort zu handeln.

So habe das Landesverwaltungsamt am 21. August die Anordnung zur sofortigen Vollziehung erlassen. Das bedeute, dass die Antragsteller mit dem Bau und dem Betrieb der Schweinemastanlage umgehend beginnen könnten, "noch bevor über unsere Klage entschieden ist", wie Günter Zogbaum einschätzte. Um wieder eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, "gehen wir gegen die Anordnung vor. Die Alternative wäre gewesen, nichts zu tun", teilte Günter Zogbaum mit. "Und damit wären alle unsere bisherigen Anstrengungen vergebens."

"Bei jeder Lektüre der Anordnung des Landesverwaltungsamtes stößt man auf Willkür."

Günter Zogbaum

Wie das Gericht über den Einspruch entscheide, sei offen. Es gebe aber im Prinzip nur drei Möglichkeiten. Erstens: Dem Antrag der Ortsgruppe wird zugestimmt. "Damit wäre die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt." Zweitens: Der Antrag wird abgelehnt. Und drittens: Die Anordnung bleibt bestehen, jedoch mit der Auflage, dass die Investoren eine Sicherheitsleistung für einen eventuellen Rückbau hinterlegen müssten. "Damit stehen die Chance 2:1 für uns", fasste Günter Zogbaum zusammen. Er gab zu bedenken, dass es sich bei denjenigen, die die Mastanlage bauen wollen, um eine Bauherrengemeinschaft handele, "deren Existenz mit der Inbetriebnahme endet". Wer oder was auch immer dann die Betreiberschaft übernehme, hätte für einen Rückbau wohl nicht die finanziellen Mittel.

Günter Zogbaum zweifelte zudem erneut an, dass eine Schweinemastanlage im öffentlichen Interesse sei und argumentierte etwa, dass keineswegs Arbeitsplätze geschaffen würden. Außerdem bestehe an weiterem Schweinefleisch in Deutschland kein Bedarf, da es schon jetzt eine Überproduktion gebe. Ohnehin versteiften sich "die Gesetzeslosen aus Halle-Ost", wie Günter Zogbaum das Landesverwaltungsamt nannte, in der Annahme, "dass unsere Klage unbegründet ist."

"Dem Antrag musste stattgeben werden, weil dem keine Gründe entgegenstanden."

Denise Vopel

Günter Zogbaum versuchte, das zu widerlegen. Beispielsweise sei die Tierrettung im Brandfall nicht gewährleistet und eine Havarie, wie in Jübar geschehen, jederzeit möglich. Günter Zogbaum bilanzierte: "Bei jeder Lektüre der Anordnung des Landesverwaltungsamtes stößt man auf Willkür."

Wolfgang Lenz wies abschließend noch darauf hin, "dass uns langsam die Luft ausgeht. Wir werden alle nicht jünger." Er wünschte sich deshalb, dass sich junge Menschen der Initiative anschließen und aktiv mitarbeiten. Überdies bedankte er sich für die Spenden in den vergangenen Jahren und erbat zugleich weitere Zuwendungen. "Das gesonderte Verfahren wird uns wohl zirka 4500 Euro kosten", erklärte Günter Zogbaum.

Von den schätzungsweise 80 anwesenden Einwohnern wurde der BUND-Ortsgruppe in jeglicher Hinsicht Unterstützung zugesichert (siehe Zitate).

Zur Nachfrage, weshalb das Landesverwaltungsamt die sofortige Anordnung erlassen habe, stellte Pressesprecherin Denise Vopel folgendes klar: "Dem Antrag musste stattgegeben werden, weil dem nach sorgfältiger Prüfung keine rechtlichen Gründe entgegenstanden." Insofern habe das Amt weder den Anlass noch das Recht gehabt, die Genehmigung zu verweigern.