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Geflügelpest: Landkreis ordnet Stallpflicht an / Bislang noch keine Fälle in Sachsen-Anhalt gemeldet Risikogebiet: Oebisfelde ist betroffen

Von Jens Pickert 19.12.2014, 02:15

Der ehemalige Ohrekreis und damit auch die Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen ist vom Landkreis Börde als Risikogebiet mit Blick auf die Geflügelpest eingestuft worden. Grund ist die Lage im vogelreichen Drömling. Der Landkreis hat bereits Kontrollen bei der Stallpflicht angekündigt.

Oebisfelde l Konkret bedeutet das für Geflügelhalter, dass sie ihre Tiere laut Geflügelpestverordnung des Landkreises ab sofort in geschlossenen Räumen zu halten haben. Möglich ist auch, den Auslauf der Hühner, Gänse und Enten seitlich und von oben so abzusichern, so dass das Eindringen von Wildvögeln nicht möglich ist.

Erhebliche Gefahr des Eindringens der Tierseuche

Dass Oebisfelde als Risikogebiet eingestuft wurde, hat vor allem mit seiner Drömlingslage zu tun. Denn gefährdete Gebiete sind Aufenthaltsbereiche von Wild- und Zugvögeln in wasserreichen Regionen.

So ist beispielsweise auf der Insel Rügen bei einem Wildvogel das hochansteckende Virus H 5 N 8 festgestellt worden.

Der ehemalige Ohrekreis befindet sich innerhalb von zwei Arealen des Landkreises Börde, die als Risikogebiete nach Kriterien der Geflügelpestverordnung ausgewiesen worden sind.

Damit besteht in diesen Gebieten die erhebliche Gefahr des Eindringens der hochansteckenden Tierseuche durch Wildvögel in die Geflügelbestände.

Einhaltung der Anordnung wird überprüft

In Oebisfelde sowie in den gesamten Risikobereichen von Sachsen-Anhalt ist das Virus allerdings noch nicht aufgetreten. Aber es nähert sich. So ist das Virus vor wenigen Tagen erstmals auch im benachbarten Niedersachsen aufgetaucht. Der Stallpflicht ist daher unbedingt Folge zu leisten.

Überprüft wird das Einhalten der Anordnung auch von Mitarbeitern des kreislichen Veterinäramtes. Sie können, falls nötig, auch Strafen anordnen, erklärte Hannelore Pieper, Mitarbeiterin des Oebisfelder Ordnungsamtes auf Nachfrage der Volksstimme.

Wann die Stallpflicht wieder aufgehoben werde, sei indes noch nicht abzusehen. "Wir gehen davon aus, dass die Stallpflicht in unserer Region bis mindestens Ende Januar Bestand haben wird", sagte Amtsfrau Pieper weiter.