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Häuser im Außenbereich müssen Baugenehmigung haben Trautes Heim, Glück allein - aber bei Schwarzbauten droht der Abriss

Von Markus Schulze 06.03.2015, 02:28

Klötze l Die Häuser sind vielleicht mehrere Jahrzehnte alt, doch die Bewohner fühlen sich darin pudelwohl. Eventuell sind sie in den abseits gelegenen Eigenheimen sogar geboren oder zumindest aufgewachsen. Oder sie haben für den Kauf ihr Erspartes geopfert. Fest steht: Es ihr Zuhause. An einen Auszug wird kein Gedanke verschwendet. Warum auch? Doch genau das könnte passieren. Und zwar, wenn für das Haus keine Baugenehmgung vorliegt. Denn schlimmstensfalls droht der Arbiss. So will es das Gesetz. Selbst, wenn das Objekt im Grundbuch eingetragen ist. Ob es derlei Häuser im sogenannten Außenbereich, die von dieser Regelung betroffen sind, im Bereich der Einheitsgemeinde gibt, ist weder der Stadt Klötze noch dem Altmarkkreis Salzwedel bekannt. Darüber gibt es keine Statistik. Es ist aber davon auszugehen.

Das stellt sich doch zwangsläufig die Frage, ob sich die Eigentümer dieser Häuser nun Sorgen machen müssen? "Grundsätzlich nein", antwortet Birgit Eurich, Pressesprecherin des Altmarkkkreises Salzwedel auf Anfrage der Volksstimme. "Es sei denn, dass das Bauwerk offensichtlich rechtswidrig errichtet wurde und dies dem Altmarkkreis Salzwedel angezeigt oder auf andere Weise bekannt wird." Dann sehe sich der Kreis veranlasst, tätig zu werden. Des Weiteren werde im Rahmen eines aktuellen Bauantrages (Nutzungsänderung oder Erweiterung eines Bauvorhabens im Außenbereich) geprüft, ob dieses Bestandsgebäude legal errichtet wurde. Ob die Häuser im Fall der Fälle tatsächlich dem Erdboden gleich gemacht werden müssen, darüber, so schreibt Birgit Eurich, gebe es keine allgemeingültige Rechtsaufassung. Jeder Sachverhalt unterliege einer gesonderten Prüfung.

Dies alles bedeute jedoch nicht, dass es heutzutage gar nicht mehr erlaubt ist, im Außenbereich zu bauen. Die Zulässigkeit, so informiert die Pressesprecherin, werde im Antragsverfahren einzelfallbezogen geprüft.