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Neue Gebührensatzung vereinfacht Vergabe / Diskussion über die Wortwahl Ortschefs entscheiden weiter über Nutzung der Dorfhäuser

Von Siegmar Riedel 18.03.2011, 05:26

Den nächsten großen Brocken bei der Vereinheitlichung von Gebühren in der Stadt Klötze nimmt der Stadtrat jetzt in Angriff. In der nächsten Woche wollen die Räte über die Nutzung von städtischen Einrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) abstimmen. Grundsätzlich gilt: Es wird nicht nur vereinheitlicht, sondern auch vereinfacht. Die unterschiedlichen Interessen in den Ortsteilen sind berücksichtigt worden.

Klötze. "Es gab bisher große Unterschiede bei den Satzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser", berichtete Bürgermeister Matthias Mann während der Sitzung des städtischen Hauptausschusses am Mittwochabend im Rathaus. Er strebt deshalb nur noch eine Unterteilung in eine kleine und eine große Nutzung an, was sich auf die Dauer der Mietzeit bezieht. Außerdem wird es wegen der Heizkosten eine Sommer- und eine Winterperiode mit unterschiedlichen Preisen geben.

Wichtig dabei: "Die Zuständigkeit bei Anmeldungen von Feiern, Vergabe, Kassierung und anderen Dingen soll weiter in der Zuständigkeit der Ortsbürgermeister liegen", machte Matthias Mann deutlich. "Sie entscheiden auch, was eine große oder kleine Nutzung ist."

Nicht leicht war es, Gebührensätze für die Dorfgemeinschaftshäuser aufzustellen, weil die Unterschiede groß sind: Mal ist eine Gaststätte angeschlossen, mal eine Küche integriert, mal gar nichts.

Die Zahlen sind laut Matthias Mann aus den Vorschlägen der Ortsbürgermeister entwickelt worden. Zusätzliche 100 Euro soll für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser bezahlen, wer nicht in der Stadt oder den Ortsteilen lebt. Besonderheiten gibt es auch für einige Dörfer, die über Festzelte und entsprechende Garnituren für Zelte verfügen. Auch dafür soll eine Ausleihgebühr festgelegt werden.

Diskussionen gab es vor dem Beschluss bei der Wortwahl im Satzungsentwurf. Der Quarnebecker Marco Wille machte darauf aufmerksam, dass die Aufteilung in kleine und große Nutzung für Irritationen in einigen Ortsteilen führen könnte, weil sich diese Bezeichnung bisher auf die Teilung des Saals, nicht auf die angestrebte zeitliche Unterteilung bezog. Er schlug deshalb Begriffe wie Kurzzeitnutzung und Tagesnutzung vor.

Eine konkrete Definition für die Nutzungsarten wollte Matthias Mann jedoch vermeiden, um "den Ortsbürgermeistern Handlungsspielraum zu lassen". Carsten Behrend befürchtete deshalb, die Satzung wäre ohne Definition nicht "gerichtsfest". Diese Befürchtung teilte der Bürgermeister nicht: "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Saalnutzung. Die Ortsbürgermeister entscheiden, wer den Saal nutzen kann."

Abschließend empfahl der Hauptausschuss dem Stadtrat einstimmig die Annahme der Satzung für die Dorfgemeinschaftshäuser in der vorliegenden Form, aber mit den genannten Änderungen.