1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oschersleben
  6. >
  7. Klage: "Den besten Mann für Verband finden"

Heute Verhandlung beim Arbeitsgericht in Magdeburg Klage: "Den besten Mann für Verband finden"

Von Daniel Wrüske 07.03.2013, 02:17

Im Januar hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Saalemündung in Calbe Uwe Scholz als neuen Geschäftsführer gewählt. Dagegen klagt Mitbewerber Norbert Arbanowski. Heute ist der Termin beim Arbeitsgericht.

Calbe/Bördeland l Bleibt Uwe Scholz Geschäftsführer der "Saalemündung"? Oder muss die Verbandsversammlung über den Verbandschef neu entscheiden? Diese Frage müssen heute die Juristen beim Magdeburger Arbeitsgericht ab 10.30 Uhr in einem öffentlichen Verfahren entscheiden. Denn Norbert Arbanowski, der Unterlegene der Endrunde, fühlt sich durch die Wahl, die von den Mitgliedern der Verbandsversammlung getroffen wurde, benachteiligt. "Sowohl von der Qualifikation her als auch aufgrund der Erfahrungen meiner bisherigen Tätigkeit bin ich für die Stelle besser geeignet", sagt der 63-Jährige. Er war von 1993 bis 2007 Geschäftsführer des Abwasserverbandes Blankenburg und Umgebung.

In den Bewerbungsrunden seien die Qualifikationen der Kandidaten falsch bewertet worden. Der Gesetzgeber habe aber die Bedingungen, die an einen Verbandsgeschäftsführer gestellt werden, klar definiert, sagt Arbanowski. "Die Wahl eines Verbandsgeschäftsführers ist nicht zu vergleichen mit einer politischen Wahl. Es geht um die fachliche Eignung, die anhand des Leistungsprinzipes und der Bestenauswahl festgestellt wird." Aus diesem Grund geht der Blankenburger den juristischen Weg. "Das Gericht wird das Problem objektiv bewerten, denn es geht darum, den besten Mann für den Verband zu finden."

Zunächst wurde die Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das sieht das Arbeitsgericht Magdeburg als erste örtliche Instanz zuständig, denn alles drehe sich um die Stelle innerhalb des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TvÖD).

Dass Justizia eingeschaltet ist, hat zur Folge, dass per einstweiliger Verfügung die Besetzung der Geschäftsführerpostens bei der "Saalemündung" zunächst ausgesetzt ist. Norbert Arbanowski erhofft sich, dass durch das Verfahren heute schnell der Weg dafür freigemacht wird, dass er auf dem Chefsessel landet. In dieser Angelegenheit zeigt sich die Pressestelle des Arbeitsgerichts allerdings verhalten. "Bei der arbeitsgerichtlichen Konkurrentenklage wird im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (einstweilige Verfügung) regelmäßig die erneute Durchführung des Auswahlverfahrens beantragt. Es geht also um die Wiederholung der Auswahlentscheidung. Eine endgültige Besetzung der Stelle erfolgt in der Regel nicht durch die arbeitsgerichtliche Entscheidung", stellt Sprecher Reinhard Engshuber klar. Allerdings werde der konkrete Gegenstand des Verfahrens erst im Verhandlungstermin genau erörtert.

Denkbar ist auch, dass der Richter es heute nicht als notwendig ansieht, alles im Rechtsschutzverfahren, also quasi im Schnelldurchlauf zu entscheiden. Dann müsste eine Hauptverhandlung für Klarheit sorgen. Das allerdings will keiner der Beteiligten. Verbandsvorsitzender Thomas Warnecke sagt, dass es schon jetzt Verzögerungen gebe und die Stelle bereits zum 1. Februar besetzt sein sollte (auch wenn Uwe Scholz da eigentlich noch in einem anderen Arbeitsvertrag stand). Der Vertreter der Stadt Calbe in der Verbandsversammlung, Sven Hause, ergänzt: "Unabhängig davon, wie die Entscheidung aussieht. Ein Hauptverfahren würde die Arbeit im Verband erheblich beeinträchtigen. Die Arbeit wäre blockiert, erfahrungsgemäß könnte ein solches Verfahren bis zu einem Jahr dauern."

Norbert Arbanowski äußert sich selbst noch zu allgemeinen Vorwürfen und erklärt im Volksstimme-Gespräch, dass er im Blankenburger Verband auch gerichtliche Auseinandersetzungen führen musste. Damals im Zusammenhang um ausgesprochene Kündigungen. Dabei habe er immer Recht bekommen, sagt er.