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Stadtrat beschließt mehrheitlich Neuregelung für Seniorenweihnachtsfeiern Bürgermeisterin Silke Wolf betont: "Jeder Rentner ist willkommen!"

Von Anett Roisch 24.04.2014, 03:24

Grundsätzlich sind alle Senioren unabhängig vom Alter zu den Weihnachtsfeiern eingeladen. Es sei nur eine reine Rechengröße, dass künftig Senioren erst ab einem Alter von 65 Jahren eine jährliche Zuwendung von zwei Euro als Zuschuss für die Ausrichtung der Weihnachtsfeier erhalten.

Oebisfelde-Weferlingen l Die Neuregelung der Altersgrenze für Seniorenweihnachtsfeiern in den Orten der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen war Thema im Stadtrat. Personen ab dem 65. Lebensjahr sollen demnach für die Berechnung berücksichtigt werden. Früher seien die Teilnehmer ab 60 Jahren einbezogen worden, doch mit dem Blick auf die demografische Entwicklung und auf die gesetzlichen Änderungen des Renteneintrittsalters ab dem 65. Jahr müsse laut Bürgermeisterin Silke Wolf (Die Linke) eine neue Regelung her.

"Es ist eine reine Rechengröße. Wir nehmen alle Rentner, die dieses Alter haben, und geben dafür zwei Euro in einen großen Pott. Wir haben in Oebisfelde vielleicht 700 Senioren, und zur Weihnachtsfeier kommen nur 120. Das ist bei den Ortsteilen auch nicht viel anders. Wir teilen dann den Ortsbürgermeistern mit, wie viel Geld im Pott ist", erläuterte Silke Wolf. Es werde niemand daran gehindert, zur Rentnerweihnachtsfeier zu kommen. "Es ist jeder - auch mit 60 Jahren - gern gesehen", betonte sie. Niemand werde beim Einlass kontrolliert.

Stadtratsmitglied Bernd Schuster (SPD) meldete sich zu Wort: "Es ist also eine reine Planungsgröße. Aber wir hatten im Hauptausschuss trotzdem Bauchschmerzen. Man muss zu unserem Beschluss - um Klarheit zu schaffen - hinzusetzen, dass wirklich alle Alters- und Invalidenrentner angesprochen und eingeladen sind."

Mehrheitlich stimmten die Räte anschließend zu, dass ab 2014 für die Berechnung der Seniorenweihnachtsfeier Personen ab dem 65. Lebensjahr berücksichtigt werden.

Die Bürgermeisterin teilte dem Stadtrat außerdem mit, dass die Kommunalaufsicht festgestellt hat, dass die Haushaltssatzung für 2013 formell rechtmäßig ist und nicht beanstandet wird.

"Der Ergebnisplan weist einen Überschuss von 109400 Euro aus und entspricht somit den gesetzlichen Bestimmungen", erklärte sie. 2014 werde es laut mittelfristiger Planung einen Fehlbetrag von 677000 Euro geben. Die Deckung dieses Fehlbetrages aus Rücklagen sei nicht möglich, da der Überschuss aus 2013 niedriger als der Fehlbetrag 2014 ist. Aus der Entwicklung der mittelfristigen Ergebnisplanung sei ersichtlich, dass die Stadt erst ab 2015 Jahresüberschüsse erwirtschaften wird.