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  7. 23-Jähriger quält Jugendlichen und wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Jugendschöffengericht verhandelt einen Fall von schwerer Körperverletzung 23-Jähriger quält Jugendlichen und wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von Roswitha Franz 26.07.2014, 01:18

Haldensleben l Das Jugendschöffengericht hat einen 23-jährigen Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Gegen seine Freundin und Mittäterin wurde wegen Erkrankung ihres Verteidigers das Verfahren abgetrennt.

Was war passiert? Der Angeklagte hatte am 20. Mai 2011 in einem Dorf der Hohen Börde mit der gesondert verfolgten Freundin und zwei weiteren Jugendlichen das spätere Opfer mit dem Auto verfolgt. Auf dem elterlichen Hof des damals 20-Jährigen sprang er aus dem Wagen, verpasste dem Jugendlichen unter anfeuernden Zurufen der Freundin mehrere Faustschläge ins Gesicht und Tritte in den Bauch. Dann zerrte der Angeklagte den Jugendlichen unter weiteren Schlägen in sein Fahrzeug und fuhr zu einem Spielplatz in einen Nachbarort. Hier drückte er sein in Panik geratenes Opfer gegen ein Geländer, forderte es auf, sein T-Shirt hochzuziehen und drückte mehrfach eine brennende Zigarette auf seinen Körper. Danach forderte die Freundin den Geschädigten zur Herausgabe seines Handys, Laptops und angeblicher Schulden auf. Weil der Junge kein Geld hatte, schrie die Mittäterin ihn an: "Dann hol deine Geldkarte, ich will 1000 Euro!" Daraufhin fuhr der Angeklagte mit dem 20-Jährigen im voll besetzten Fahrzeug zu dessen Wohnung.

In Todesangst rettete sich der Jugendliche unter starken Schmerzen mit einem Sprung vom Balkon der dritten Etage und flüchtete.

Der Angeklagte räumte in der Hauptverwaltung seine Tatbeiträge ein. Er bestritt jedoch die angeklagten Schläge mit einem Schlagring, der auch bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden worden war. Auch die ihm vorgeworfene räuberische Erpressung konnte nicht nachgewiesen werden.

Als Ursache für sein aggressives Verhalten gab der 23-Jährige Behauptungen seiner Freundin an, dass der Geschädigte sie in einer damaligen Beziehung misshandelt habe. Nach seinen Einlassungen wollten sie dem Jugendlichen deshalb "nur einen kleinen Denkzettel" verpassen. "Mir tut das alles so leid, was passiert ist", so der nicht vorbelastete Angeklagte, der sich bei dem Geschädigten entschuldigte. Der heute 22-Jährige bestritt jegliche Gewalt gegenüber der Ex, die die Lügen überall verbreite. Aus Angst vor dem Angeklagten und seiner Freundin habe er aber keine Anzeige erstattet, sondern seine Mutter. Die 41-Jährige als Zeugin: "Schlimm genug waren damals die Brandwunden und Gesichtsverletzungen meines Sohnes. Aber noch viel schlimmer ist, dass er bis heute unter Panikattacken und Schlafstörungen leidet und sich nicht mehr allein auf die Straße traut".