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Besitzer uneinsichtig Streit um nicht angeleinten Hund

Nach dem Zwischenfall am Seehäuser See bei dem ein Hundebesitzer zwei
Kita-Erzieherinnen vergangenen Donnerstag beleidigt und beschimpft hat,
schaltete sich jetzt das Ordnungsamt ein. Die Pädagoginnen, die mit 15
Kindern am See unterwegs waren, hatten den Mann aufgefordert seinen
freilaufenden Hund anzuleinen. Der Halter zeigte sich jedoch
uneinsichtig.

Von Sabrina Trieger 09.09.2014, 03:16

Seehausen l Der jüngste Wandertag der Seehäuser Seesternchen, der die Drei- bis Vierjährigen an den See führte, wird nun für einen uneinsichtigen Hundehalter Konsequenzen haben. Der namentlich bekannte Mann hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung durch die beiden Kita-Erzieherinnen Erika Pompluhn und Veronika Warnke geweigert, seinen freilaufenden Hund anzuleinen. Nun hat sich das Ordnungsamt eingeschaltet.

"Vergangenen Donnerstag waren wir mit 15 Kindern auf dem Weg zum Apotheker-Kräutergarten nahe der Seewiese, als wir den Mann mit seinem Schäferhund bemerkt haben. Der Vierbeiner lief frei herum. Daraufhin haben wir ihn gebeten, das Tier an die Leine zu nehmen", erzählen die beiden Pädagoginnen. Doch auf die Bitte hätte der Seehäuser die Frauen im Beisein der Kinder erst beleidigt, "was wir uns denn einbilden würden" und dann beschimpft, "dass wir dumm seien, weil entlang der Seewiese keine Leinenpflicht gelten würde", erinnern sie sich.

Der Hundehalter sah sich im Recht und forderte die Erzieherinnen auf, mit den Kindern die Straßenseite zu wechseln. Von einer Anzeige hatten die Kita-Mitarbeiterinnen bislang noch abgesehen.

Die Volksstimme hakte dazu gestern beim Ordnungsamt im Wanzleber Rathaus nach und stellte die Frage, wie sich Bürger in solch einem geschilderten Fall verhalten sollten?

Ordnungsamtsmitarbeiter Kai Pluntke meint, dass die Erzieherinnen richtig reagiert hätten. "Schließlich gibt es Menschen, die Angst vor Hunden haben, oder wie in diesem Fall, Verantwortung für andere Personen haben. Keiner kann voraussehen, wie ein unangeleinter Hund auf eine Personengruppe oder einen anderen Hund reagiert", sagt er. Wenn man auf einen Hundehalter trifft, der seinen Vierbeiner nicht angeleint hat, sollte man ihn auffordern, diesen anzuleinen. Kommt er der Bitte nicht nach, habe jeder Bürger die Möglichkeit, diesen Vorfall dem Ordnungsamt zu melden.

Handelt es sich um einen Verstoß, kann das Amt diese Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarn- oder Bußgeld ahnden. "In diesem konkreten Fall werden wir nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnen", informierte er.

Denn auch für die von den Erzieherinnen beschriebene Grünfläche innerhalb der Ortslage gilt nach wie vor die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wanzleben - Börde, fügt Kai Pluntke hinzu. Und weil es in Seehausen keine einzige Hundeauslaufwiese gibt, gilt hier die Leinenpflicht zwischen 6 und 19 Uhr. Gleiches gilt auch für Bergen, Blumenberg, Bottmersdorf, Buch, Eggenstedt, Groß Rodensleben, Hemsdorf, Hohendodeleben, Klein Germersleben, Klein Rodensleben, Meyendorf, Schleibnitz, Stadt Frankfurt und Klein Wanzleben. Lediglich Domersleben, Dreileben, Remkersleben und Wanzleben weisen kommunale Flächen als Hundeauslaufwiese aus. "Auf diesen Flächen dürfen Herrchen und Frauchen ihren Hund frei laufen lassen", erklärt der Verwaltungsmitarbeiter.

"Unabhängig davon müssen Haustiere so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Tierhalter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, Personen oder Tiere anspringen, oder gar anfallen oder beißen. Der Seehäuser hätte von sich aus seinen Hund anleinen müssen, spätestens aber nach der Bitte der Erzieherinnen. Auch er kann nicht prophezeien, wie sein Hund auf eine Vielzahl von Kindern reagiert. Und auch anders herum kann man nie wissen, wie ein Kind auf einen freilaufenden Hund reagiert."