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Wechsel gilt ab 2015 / Stadträtin Silke Schindler macht Hoffnung, dass Gesamtschülerzahl von 80 auf 60 gesenkt wird Rat beschließt neues Schuleinzugsgebiet

Von Sabrina Trieger 11.10.2014, 03:04

Die Stadträte haben den Schuleinzugsbereich für die Klein Rodensleber Einschüler geändert. Damit werden ab 2015 die Abc-Schützen der Ortschaft nicht wie bisher in Domersleben, sondern an der Hohendodeleber Grundschule eingeschult. Der Beschluss war Donnerstagabend mehrheitlich gefasst worden.

StadtWanzleben-Börde l Die nächste Erstklässler-Generation aus Klein Rodensleben wird ab dem nächsten Schuljahr erstmals ihre Zuckertüte nicht mehr in der Domersleber Grundschule überreicht bekommen, sondern in der Hohendodeleber. Den Wechsel hat Donnerstagabend der Wanzleber Stadtrat mehrheitlich beschlossen.

Eine Änderung des Schulortes für bereits eingeschulte Kinder aus Klein Rodensleben ist allerdings nicht vorgesehen, hieß es in der Begründung.

Fraktionsübergreifend fiel bei der Sitzung im Seehäuser Sonnensaal immer wieder das Argument, mit dieser Änderung des Schuleinzugsbereichs langfristig den Fortbestand der Hohendodeleber Grundschule sichern zu können. Der Antrag, den Ortsteil Klein Rodensleben dem Schulstandort Hohendodeleben zuzuordnen, war von der Fraktion der Freien Wähler eingebracht und bereits in den verschiedenen Instanzen befürwortet worden. Lediglich der Domersleben Ortschaftsrat hatte sich im Vorfeld einstimmig gegen die Verschiebung des Gebietes ausgesprochen.

Fraktionsvorsitzender Norbert Hoße (Freie Wähler) erklärte vor der Abstimmung, dass der Einzugsbereich für Hohendodeleben geändert werden müsste, "damit hier die pro Grundschule ab 2017 geforderte Mindestschülerzahl von 80 erreicht werden können." (siehe Infokasten)

Auch SPD-Stadträtin Silke Schindler griff den Aspekt der Mindestschülerzahl noch einmal auf. "Das Land ist dabei, die Schulplanungsverordnung zu ändern. Dabei soll auch die Mindestgrenze von 80 auf 60 Schüler pro Schule gesenkt werden", wusste sie als Landtagsabgeordnete zu berichten, die diese Formänderung vollends unterstützen werde, da das Problem, die hohe Grenze der bis heute geltenden 80-Gesamtschüler-Marke zu erklimmen auf lange Sicht auch den Schulstandort Seehausen gefährden wird.

Bis zum Jahresende soll die Schulplanungsverordnung in geänderter Form "durch sein", kündigte Silke Schindler an.

Die Frage, wieso mit dieser positiven Aussicht der Schuleinzugsbereich denn dann überhaupt noch geändert werden müsse, warf Domerslebens Ortsbürgermeister Helge Szameitpreuß ein. "Wir machen jetzt so einen großen Schritt, obwohl es so aussieht, als ob wir den gar nicht brauchen. Den damit verbundenen Schülertransport sehe ich noch nicht geregelt. Ist geklärt, wer dafür die Kosten trägt? Solange das nicht geklärt ist, sollte der Stadtrat keine Entscheidung treffen", meinte er.

Daraufhin ergriff Sozialamtsleiterin Sylvia Dammering das Wort. "Wenn wir den Bereich nicht ändern, wird es für den Hohendodeleber Schulstandort schwer sein, selbst eine Mindestschülergrenze von 60 zu erreichen", sagte sie mit Nachdruck und Blick auf die Schülerzahlprognosen.

Mit der Umverteilung der Klein Rodensleber Einschülerzahlen ab 2015 sei der Bestand der Domersleber Grundschule auch nicht gefährdet. Mit der Zuordnung der Klein Rodensleber Kinder zur Hohendodeleber Grundschule werden auch durchgängig die heute noch geltenden Regeln zur Gesamtschülerzahl von mindestens 80 Kindern ab 2017 bestätigt. "Das gilt für beide Schulen bis 2019", heißt es in der Beschlussbegründung.

Mit der Änderung des Schuleinzugsbereiches würde der Landkreis auch die Kosten für den Schülertransport übernehmen, schaffte die Amtsleiterin vor der Abstimmung Helge Szameitpreuß` Sorgen um den Kostenfaktor aus der Welt.

Für die Umstrukturierung stimmte auch Stadträtin Gudrun Tiedge (Linke): "Die Eltern brauchen hier Sicherheit. Wir sollten an unserem Beschluss, alle fünf Grundschulen erhalten zu wollen, festhalten. Und das mit allen Konsequenzen."

Die 20 Stimmberechtigten gaben dem Antrag am Ende bei einer Enthaltung mehrheitlich ihre Zustimmung.