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FUWG bringt eigenen Antrag zur Änderung der Friedhofssatzung ein Preiserhöhung für Trauerhallen wird verhandelt

Von Sebastian Pötzsch 01.11.2014, 02:20

Oscherslebens neue Friedhofsgebührensatzung, die am 8. November in Kraft tritt, soll nun doch revidiert werden. Zumindest wenn es nach dem Willen der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft (FUWG) geht. Auch die Grünen-Stadträtin Liselotte Drohberg kritisiert die Satzung.

Oschersleben l Mit einer eigenen Beschlussvorlage wollen die FUWG-Abgeordneten der geänderten Friedhofsgebührensatzung an den Kragen. "Die neu beschlossene Gebühr für die Trauerhallenbenutzung in Höhe von 310 Euro stellt eine Kostenerhöhung von rund 100 Prozent dar. Diese Erhöhung innerhalb von drei Jahren ist unzumutbar und für die Bevölkerung schwer zu verstehen", begründet die Wählergemeinschaft ihren Vorstoß. Es bestehe die Gefahr, dass künftig Trauerfeiern ohne Nutzung der Zeremonien-Gebäude unter freiem Himmel stattfinden müssten. Ein Kostendeckungsgrad von 50 Prozent, wie ihn die FUWG vorschlägt, sei angemessen.

Und genau das ist das Problem. Denn wie die andere Hälfte der Kosten aufgebracht werden soll, scheint bisher völlig unklar. Laut Aussagen von Baubetriebsamtsleiter Steffen Czerwienski und seiner für die Friedhöfe verantwortlichen Mitarbeiterin Astrid Ertmer dürfen Positionen innerhalb der Satzung zur Kostenkompensierung nicht verschoben werden. Im Klartext bedeutet dies, dass etwa die Gebühren beispielsweise für Urnenbestattungen nicht erhöht werden dürfen, um diese Mehreinnahmen in die Position Trauerhallen zu schieben, damit deren Nutzung wiederum preisgünstiger ausfällt. Nur die Bezuschussung aus dem Stadtsäckel könnte helfen, wenn dieses nicht schon mit heißer Nadel gestrickt wäre.

Das weiß auch der stellvertretende Fraktionschef der FUWG, Ralf Gottschlich. "Wir sollten uns alle, also Stadtverwaltung und Stadträte, darüber Gedanken machen, wie die Kosten kompensiert werden können", ruft der Lokalpolitiker zum gemeinsamen Handeln auf. Auch sollten die Gesetzmäßigkeiten hinterfragt und genauer unter die Lupe genommen werden. "Vielleicht finden sich ja hier Mittel und Wege", hofft Gottschlich und betont: "Eine Lösung muss auf jeden Fall her." Der Tod eines Angehörigen sei schon traurig genug. Angehörige sollten eine würdevolle Trauerfeier abhalten können, "was natürlich nur möglich ist, wenn die Preise für alle bezahlbar bleiben", hebt das Ratsmitglied hervor und ergänzt: "Es darf nicht sein, dass die Angehörigen aus Geldnot Trauerhallen meiden und bei Wind und Wetter am offenen Grab Abschied nehmen müssen."

Nun hoffen er und seine Fraktionskollegen, dass die Ratsmitglieder ihre Entscheidung der letzten Stadtratssitzung revidieren. Die Beschlussvorlage ist eingereicht und muss nun die Ortschaftsräte passieren, bevor sie frühestens Anfang des kommenden Jahres den Stadtrat erreicht.

Der Mitarbeit von Liselotte Drohberg kann sich die FUWG schon einmal sicher sein. In einer Presseerklärung bezeichnete die Grünen-Stadträtin die neue Friedhofsgebührensatzung als "eklatante Fehlentscheidung". Sie wäre nicht getroffen worden, wenn alle Ratsmitglieder das vorgelegte Zahlenmaterial zuvor richtig gelesen hätten.

Am 1. Oktober hatte der Stadtrat die Änderung der Friedhofsgebührensatzung per Entscheid abgesegnet - mit 19 Ja- und 4 Neinstimmen sowie 5 Enthaltungen. Demnach gelten ab dem 8. November neue Nutzungsgebühren. So steigen die Preise für die verschiedenen Bestattungsarten um über 16 Prozent, die Nutzung der Trauerhallen kostet dann 310 Euro statt bisher 150 Euro.