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Kommunalaufsicht des Landkreises Börde hat Antrag des Ortschaftsrates zugestimmt Hadmersleben heißt wieder "Stadt"

Von Mathias Müller 25.11.2014, 02:08

Ab Januar kann Hadmersleben wieder die Bezeichung "Stadt" im Namen führen. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Börde hat jetzt einem Antrag der Ortschaft Hadmersleben zugestimmt.

Hadmersleben l "Das ist eine gute Nachricht. Ich bin erfreut, dass somit ein Stück Hadmersleber Geschichte erhalten bleibt", kommentierte der Ortsbürgermeister Hans-Ullrich Göllner die Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde, dass die Ortschaft wieder die Bezeichnung "Stadt" im Namen tragen darf.

Die Ortschaft Hadmersleben hatte im Oktober 2014 beim Kreis den Antrag auf Wiederführung der Bezeichung "Stadt" gestellt. Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichte dieses.

Wie Göllner den weiteren Zeitplan schilderte, soll der Ortschaftsrat Hadmersleben bei seiner Sitzung einen entsprechenden Passus in der Hauptsatzung ändern. Dann sei es am Oschersleber Stadtrat, bei seiner Sitzung am 10. Dezember dieser Änderung der Hauptsatzung mit der Wiedereinführung der Bezeichung "Stadt" für Hadmersleben zuzustimmen. Mit der Veröffentlichung dieses Beschlusses in der Januarausgabe des Oschersleber Amtsblatts werde die Entscheidung rechtskräftig.

Bei der im Jahr 2010 abgeschlossenen Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt wurde die ehemals selbstständige Stadt Hadmersleben auf der Grundlage eines Gebietsänderungsvertrages mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgelöst und in die Stadt Oschersleben eingemeindet. Für den Ortsteil Hadmersleben wurde die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister eingeführt. Mit der Aufgabe der Selbstständigkeit war für Hadmersleben auch der Verlust der Bezeichnung "Stadt" verbunden.

Dagegen hatten etliche Kommunen wie auch Hadmersleben protestiert. Das Land räumt daher mit dem Kommunalverfassungesetz vom Juli 2014 den Ortsteilen das Recht auf Wiederführung der Bezeichung ein, die sie vor der Gebietsänderung als ehemals selbstständige Gemeinden geführt haben.

Wie es in der Begründung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde hieß, "ist die Ortschaft Hadmersleben zur Wiederführung der Bezeichnung `Stadt` berechtigt." Das Stadtrecht war Hadmersleben im Jahr 1399 verliehen und seither bis zum Vollzug der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt nachweislich geführt worden.