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Pyrotechnik in Geschäften auf dem Prüfstand / Stadtverwaltung stellt keine Verstöße fest Kontrolle durch das Ordnungsamt

Von Detlef Eicke 31.12.2014, 02:14

Seit Montag ist der Verkauf von Feuerwerk in vollem Gange. Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Wanzleben haben sich zum Kontrollgang in die Geschäfte aufgemacht, um dort die Lagerung der Pyrotechnik in Augenschein zu nehmen.

Wanzleben l Insgesamt acht Geschäfte in Wanzleben, Seehausen und Klein Wanzleben stehen auf der Liste von Kai Pluntke, Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Wanzleben-Börde. Gemeinsam mit Karola Kochner, sie ist als Sachbearbeiterin für Gewerbeangelegenheiten tätig, ist er am Montag zu einer Kontrolltour aufgebrochen.

"Wir schauen nach der Nettoexplosivstoffmenge der pyrotechnischen Gegenstände, die in gewerblichen Verkaufsräumen und Lagern fachgerecht aufbewahrt werden müssen", erklärt Kai Pluntke. 70 Kilogramm sind es in Verkaufsräumen, 350 Kilogramm dürfen in Lagerräumen Platz finden.

Bei der Aufbewahrung in Verkaufsständen muss immer eine Aufsichtsperson zugegen sein. Außerdem sei darauf zu achten, dass sich keine leicht entflammbaren Gegenstände in unmittelbarer Nähe befinden, erläutert Karola Kochner. Zudem sind Feuerlöscher vorzuhalten, um im gegebenen Fall schnell reagieren zu können.

Die Feuerwerksartikel sind in die Kategorie 1 und 2 unterteilt. Diese pyrotechnischen Gegenstände müssen mit Zulassungszeichen und Registriernummer versehen sein. Das Verwenden von ausländischen Böllern, die nicht über die Kennzeichnung verfügen, ist in Deutschland grundsätzlich verboten. "Die Verwendung ist kein Kavaliersdelikt", macht Kai Pluntke deutlich.

Die gesetzlichen Vorgaben müssen beachtet werden

Bei ihren Besuchen in den Geschäften achten Karola Kochner und Kai Pluntke auf Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. So auch beim Supermarkt im Bucher Weg in Wanzleben. Der stellvertretende Marktleiter Gerd Bendler, Abteilungsleiterin Susann Bechtold und Mitarbeiterin Sybille Domine können der unangemeldeten Visite des Ordnungsamtes entspannt entgegen sehen.

"Wir lagern und präsentieren die pyrotechnischen Erzeugnisse vorschriftsmäßig und halten alle Bestimmungen ein", sagt Gerd Bendler. Tatsächlich fällt die Kontrolle zu aller Zufriedenheit aus. "Wir haben nichts zu beanstanden und nehmen zu Protokoll, dass alles in bester Ordnung ist", lautet das Fazit der Kontrolleure.

"Geknallt werden darf nur am 31. Dezember und am 1.Januar. In der unmittelbaren Nähe zu Kirchen, kulturhistorischen Gebäuden, Krankenhäusern und Pflegeheimen ist es aber generell verboten", stellt Kai Pluntke klar.

Der Feuerwehrmann der Wanzleber Feuerwehr und Kreisbrandmeister des Landkreises Börde hofft auf eine ruhige Silvesternacht. Er rät, die Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper genau zu lesen und auf einen festen Stand beim Abfeuern von Raketen und Fontänen zu achten. Zu Häusern sollte ein entsprechender Abstand gehalten werden. Die Bewohner sollten trotzdem darauf achten, dass alle Fenster geschlossen sind und brennbare Dinge von Balkonen entfernt werden.

Trotz aller Vorsicht kommt es dennoch jedes Jahr zur Silvesterzeit zu Bränden und Unfällen. Warum das so ist, erklärt Kai Pluntke. "Hauptursache ist das unsachgemäße und leichtsinnige Umgehen mit pyrotechnischen Erzeugnissen."