1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oschersleben
  6. >
  7. Satzung könnte Tausende kosten

Sinkende Gebühren für Trauerhallen könnte Haushalt um weitere 24000 Euro belasten Satzung könnte Tausende kosten

Von Sebastian Pötzsch 08.05.2015, 03:26

Seit der Sitzung des Oschersleber Stadtrates in der vergangenen Woche liegt die erst am 1. Oktober 2014 beschlossene Friedhofsgebührensatzung wieder auf dem Tisch. Hintergrund sind die hohen Kosten für die Nutzung der Trauerhallen. Die Stadtratsfraktion der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft (FUWG) hat eine Beschlussvorlage eingereicht, die sich des Themas erneut annimmt.

Oschersleben l Noch vor Inkrafttreten am 8. November wurde die neue Friedhofsgebührensatzung schon heftig kritisiert. Vor allem die gestiegenen Kosten für die Nutzung der Trauerhallen von seinerzeit 150 auf 310 Euro, also mehr als 100 Prozent, stieß bei Bestattern und Bürgern auf Unverständnis.

Laut Stadtverwaltung war die Neufassung der Satzung fällig geworden, weil nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes die Kalkulationen von Benutzungsgebühren auf Friedhöfen drei Jahre nicht überschreiten dürfen. Zudem war wegen der angespannten Haushaltslage ein Kostendeckungsrad von 100 Prozent gewünscht.

Kosten für Trauerhallen sollen auf 155 Euro sinken

In der bereits im November eingereichten Beschlussvorlage schlägt die FUWG vor, die Benutzungsgebühr für die Friedhofskapellen für Trauerfeiern auf 155 Euro zu senken. Die Fraktionsmitglieder begründeten ihren Vorschlag wie folgt: "Die neu beschlossene Gebühr für die Trauerhallenbenutzung in Höhe von 310 Euro stellt eine Kostenerhöhung von rund 100 Prozent dar. Diese Erhöhung innerhalb von drei Jahren ist unzumutbar und für die Bevölkerung schwer zu verstehen." Es bestehe die Gefahr, dass künftig Trauerfeiern ohne Nutzung der Zeremonien-Gebäude unter freiem Himmel stattfinden müssten. Ein Kostendeckungsgrad von 50 Prozent, wie ihn die FUWG vorschlägt, sei angemessen.

Doch zur Beratung der Beschlussvorlage kam es nicht. Denn laut dem sachsen-anhaltischen Kommunalverfassungsgesetz darf eine Satzung erst nach Ablauf von sechs Monaten wieder neu behandelt werden. Das halbe Jahr ist nun um. Damit wurde der Antrag der FUWG in die Tagesordnung der vergangenen Stadtratssitzung aufgenommen. Doch nach dem Willen der Fraktion soll darüber zunächst in den Ortschaftsräten und Ausschüssen diskutiert werden.

Pläne würden Haushalt um rund 24000 Euro belasten

Redebedarf gibt es allemal. Denn ein Kostendeckungsgrad von 50 Prozent bedeutet, dass nur eine Hälfte der Kosten über die Nutzungsgebühren eingespielt werden kann. Woher die andere Hälfte der Kosten kommen soll, ist bisher also völlig unklar. Denn laut Aussagen von Baubetriebsamtsleiter Steffen Czerwienski und seiner für die Friedhöfe verantwortlichen Mitarbeiterin, Astrid Ertmer, dürfen Positionen innerhalb der Satzung zur Kostenkompensierung nicht verschoben werden. Im Klartext bedeutet dies, dass etwa die Gebühren beispielsweise für Urnenbestattungen nicht erhöht werden dürfen, um diese Mehreinnahmen in die Position Trauerhallen zu schieben, damit deren Nutzung wiederum preisgünstiger ausfällt. Nur die Bezuschussung aus dem Stadtsäckel könnte helfen, wenn dieses nicht schon mit heißer Nadel gestrickt wäre.

Das würde den mit 2,2 Millionen defizitären Haushalt um ein weiteres Minus belasten. Wenn der Antrag der FUWG alle Ortschaftsräte sowie die zuständigen Ausschüsse passiert hat, würde er in der Septembersitzung des Oschersleber Stadtrates gelesen werden. Bekommt die Vorlage hier eine Mehrheit, könnte die neue Friedhofssatzung mit den gesenkten Gebühren zum 1. Oktober in Kraft treten. "Wenn wir die Zahlen der Vorjahre als Vergleich heranziehen, würde der Haushalt zusätzlich mit jährlich rund 24000 Euro belastet werden", rechnet Steffen Czerwienski vor. Demnach würde selbst der aktuelle Haushalt noch mit rund 6000 Euro zusätzlich belastet. "Das sind allerdings nur unzuverlässige Zahlenspiele", warnt der Amtsleiter.

Doch ob die Kommunalaufsicht des Landkreises dem zustimmen würde, steht in den Sternen. Bisher liegt noch nicht einmal eine offizielle Genehmigung für den in der vergangenen Woche verabschiedeten Etat vor.

Abstimmung ist auch im Internet möglich

Was ist in Ihren Augen, liebe Leserinnen und Leser, die beste Lösung? Sollen die Gebühren für die Trauerhallen auf Kosten des schon defizitären Haushaltes gesenkt werden? Oder soll alles so bleiben, wie es ist?

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Dazu können Sie einfach auf dem nebenstehenden Coupon die entsprechende Antwort ankreuzen. Anschließend schicken Sie den Coupon bitte an die Adresse Volksstimme, Vertriebsmarketing, Bahnhofstraße 17, 39104 Magdeburg, zurück. Das geht auch per Fax unter der Rufnummer 0391/599 95 33. Einsendeschluss der Befragung ist der 20. Mai.

Zeitgleich läuft unsere große Leserbefragung auch im Internet. Dort finden Sie sie unter der Adresse www.volksstimme.de/leserbefragung. Ende Mai werden wir die Ergebnisse der Umfrage dann veröffentlichen.