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Diskussion um Bürgerfragestunde Bürger sollen sich zweimal äußern dürfen

Von Yvonne Heyer 10.02.2011, 05:27

Vor einigen Monaten beschloss der Gemeinderat, statt einer zwei Einwohnerfragestunden während der Gemeinderatssitzung durchzuführen. Nun wurde im Hauptausschuss darüber diskutiert, ob man diese Regelung beibehalten wolle oder nicht.

Sülzetal. Grund für die Diskussion um die Bürgerfragestunde war der Entwurf der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung in der kommenden Woche. Auf dem Entwurf ist zu lesen: "Überlegung, ob Durchführung am Anfang oder Endes öffentlichen Teils". Handelt der Gemeinderat jedoch nach seinem vor Monaten gefassten Beschluss, steht die Bürgerfragestunde am Anfang und am Ende des öffentlichen Teils einer Gemeinderatssitzung. Zu diesem Beschluss kam es auch deshalb, weil die Gemeinderatssitzungen im Sülzetal stets sehr gut besucht sind und man den Bürgern eine bessere Chance geben wollte, sich zu Problemen in der Gemeinde zu äußern – und das nicht erst am Ende einer oftmals langen Tagesordnung.

Nach dem Beschluss hatte die Kommunalaufsicht zwar angekündigt zu prüfen, ob es rechtens wäre, was der Gemeinderat das beschlossen hat, doch bislang gab es keine Reaktion. "Wir haben es mehrheitlich so bestimmt und nun sollten wir es im Interesse einer größeren Demokratie auch so belassen. Wir könnten die Bürgerfragestunde jedoch zeitlich begrenzen und nach Bedarf entscheiden. So lange sich niemand daran stört, handeln wir nach unserem Beschluss", erklärte Gemeinderatsvorsitzender Jörg Methner in der Diskussion. "Wenn wir als Gemeinderat nicht mehr entscheiden können, ob wir die Bürger anhören oder nicht, schränkt es den Gemeinderat ein. Der Rat jedoch sollte sich nicht einschränken lassen", meinte Friedrich Rabe zu diesem Thema. "Wir haben einen Beschluss gefasst und nun sollten wir diesen nicht in Frage stellen. Gibt es keinen Bedarf mehr für die Bürgerfragestunde am Ende des öffentlichen Teils hat sich die Sache eben erübrigt", so die Auffassung von Wolfgang Kettner.

Eine Beeinflussung des Gemeinderates, egal ob die Bürgerfragestunde nun am Anfang oder Ende einer Sitzung steht, kann es schon deshalb nicht geben, weil es laut Hauptsatzung der Gemeinden, nicht nur im Sülzetal, eine Regelung gibt, die eine Beeinflussung ausschließt. So heißt es im Absatz 3, Paragraf 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Sülzetal: "Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, eine Frage und zwei Zusatzfragen zu stellen. Zuge-lassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein." Das ist für den Bürger nicht immer einsehbar, aber nun einmal vorgeschrieben. Genau wie einige Verhaltensregeln während der Gemeinderatssitzungen, die in der Geschäftsordnung geregelt sind. So sind Unmutsäußerungen wie Buh-Rufe oder Beifallklatschen nicht erlaubt. "Entsteht während einer Sitzung des Gemeinderates unter den Zuhörern störende Unruhe, so kann der Vorsitzende des Gemeinderates nach vorheriger Ankündigung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist."