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  7. Friedhofsgärtner warnen vor lockeren Grabsteinen

Verwaltung verteilte allein in Wanzleben 30 und in Schleibnitz neun Gefahren-Aufkleber Friedhofsgärtner warnen vor lockeren Grabsteinen

27.09.2011, 04:30

Wanzleben (skr). Die Friedhofsverwaltung der Stadt Wanzleben - Börde warnt vor einer ernstzunehmenden Unfallgefahr auf den Friedhöfen.

Eine Überprüfung der Grabstellen im Frühjahr dieses Jahres auf den Friedhöfen der Einheitsgemeinde hatte ergeben, dass zahlreiche Grabsteine nicht die nötige Standfestigkeit besitzen. "Grabsteine, die keinerlei feste Verbindung mehr mit dem Fundament haben, das oftmals hohe Gewicht und das hinzukommende Kippmoment können zur Gefahr nicht nur für die Friedhofsgärtner, sondern auch für die Besucher werden", teilte die Verwaltung in einem öffentlichen Schreiben mit. Darüber hinaus zeigt die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auch die Pflichten des Friedhofsträgers im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht auf.

Prüfung erfolgt einmal im Jahr

Nach dieser sei der Friedhofsträger, in diesem Fall die Verwaltung der Stadt Wanzleben - Börde, verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Grabsteine auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. "Normalerweise wird dies mit einer speziellen Vorrichtung und einem ,Ziehgewicht‘ von 50 Kilogramm geprüft. Diesen alljährlichen Test verrichten unsere Mitarbeiter allerdings manuell mit der Hand", erklärt Verwaltungsmitarbeiterin Christine Schaper auf Nachfrage.

Stellt der Friedhofsgärtner bei jenem "Ruckeltest" nicht standsichere Grabmale fest, ist er verpflichtet, diese zu sichern, umzulegen oder den Nutzungsberechtigten per Aufkleber darüber zu informieren. "Leider ist manchmal dafür kaum Einsicht vorhanden, so dass unsere Mitarbeiter sogar schon beschimpft wurden", erklärte die Verwaltungsmitarbeiterin. Es sei den Friedhofsgärtner sogar schon rohe Gewalt und Vandalismus vorgeworfen worden.

Christine Schaper: "Dabei sollten die Grabnutzungsberechtigten dankbar sein, dass er durch die Beseitigung der Unfallgefahr Schlimmeres verhindert." Verantwortlich für die Standsicherheit des Grabsteins sei nämlich der Eigentümer. Bei akuter Umsturzgefahr bleibe dem Friedhofsgärtner keine andere Wahl, als seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, in dem er den Grabstein sofort umlegt. Gerade die jetzt beginnende Jahreszeit mit Regen und später mit Schnee und Frost könne den Grabsteinen in punkto Standsicherheit erheblich zusetzen.

Weniger die Standfestigkeit von Grabsteinen, sondern vielmehr der ausbleibenden Heckenschnitt auf dem Friedhof Schleibnitz beschäftigt Volksstimme-Leser Christian Kärsten. "Seit Jahren bemühe ich mich, den Heckenschnitt terminlich so zu ordnen, dass auch in den Sommermonaten der Friedhof ein Treffpunkt der Hinterbliebenen bleibt", schrieb der Leser der Volksstimme.

Zwar habe man in Schleibnitz eine sehr schöne Trauerhalle, der Rasen werde regelmäßig gemäht, der Hauptweg ist gepflastert und ein sehr gutes Eingangstor sei vorhanden, dafür sei aber die Hecke bis dato noch immer nicht geschnitten. "Vor Jahren war hier der Termin der 20. Juni, das ging lange Zeit so. Oft habe ich auch an den Heckenschnitt-Termin erinnert, worauf dann die Mitarbeiter der Stadtwerke kamen. Warum geht das heute nicht mehr?", fragt sich Kärsten.

Verwaltungsmitarbeiterin Christine Schaper erklärte auf Volksstimme-Nachfrage, dass der gewünschte Heckenschnitt jetzt aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht mehr im Sommer erfolgen darf. Denn: Es könnten in dieser Zeit Vögel darin brüten, weshalb der Heckenschnitt zu dieser Zeit nicht erlaubt ist. Allerdings soll hier in Schleibnitz in der nächsten Woche ein grundhafter Schnitt erfolgen, sagte sie. Im Januar oder Februar, wenn es auch erlaubt wäre, mache der Grünschnitt auf dem Schleibnitzer Friedhof hingegen wenig Sinn.