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Wahleinsprüche in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck / Keine Empfehlungen von übergeordneter Stelle Verbandsgemeinderat muss allein entscheiden

Muss in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck in Kürze die Wahl des
Verbandsgemeinderates wiederholt werden oder nicht? Diese Frage ist auch
nach der Sitzung des Verbandsgemeinderates am Montag ungeklärt.

Von Andreas Puls 22.01.2014, 02:28

Goldbeck l Der Verbandsgemeinderat muss die Entscheidung darüber, ob die Wahl gültig ist oder nicht, alleine fällen. Weder die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal noch die Landeswahlleitungsbehörde Sachsen-Anhalt haben nach Begutachtung der beiden Widersprüche nebst Begründungen eine Empfehlung abgegeben. Darüber informierte der Wahlleiter der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, Kay Lindemann, den Verbandsgemeinderat.

Stattdessen hatte Lindemann selbst eine ausführliche Darstellung vorbereitet. Zunächst schaute er noch einmal zurück und ging auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg ein, das zur Auflösung des 2009 gewählten Verbandsgemeinderates führte und schließlich zur Wiederholungswahl am 10. November 2013. Dann beleuchtete Lindemann die beiden fristgerecht eingereichten Wahleinsprüche der Kandidaten Michael Schnelle (CDU) und Hartmut Krell (Einzelbewerber).

Gerichtsurteile als Entscheidungshilfe

Zur Erinnerung: Krell aus Hassel hatte nach der Verschiebung des ersten Wahltermins nicht erneut Unterstützungsunterschriften vorgelegt und war deshalb nicht mit auf die Liste für die Wahl am 10. November aufgenommen worden. Michael Schnelle aus Werben verweist dagegen in seinem Widerspruch auf die Wahlaufrufe des Goldbecker Bürgermeisters Torsten Dobberkau, die mit "Ihr Bürgermeister" unterzeichnet waren, was laut Schnelle gegen die Neutralitätspflicht verstoße. Lindemann zog für die nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und der Landeswahlleitung sowie den zuständigen Mitarbeitern erarbeitete Bewertung Urteile verschiedener Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen heran. Zunächst widmete er sich dem Widerspruch Schnelles.

Bezüglich der mit "Ihr Bürgermeister" unterzeichneten Wahlzettel, die in Ortsteilen der Gemeinde Goldbeck verteilt worden waren, so Lindemann, sehe die Rechtsprechung "keine Beeinträchtigung der ,reifen\' Wähler". Die Unterzeichnung mit der Amtsbezeichnung dürfte daher unerheblich sein. Anders verhalte es sich jedoch mit dem Inhalt der Wahlwerbezettel. Daraus gehe sinngemäß hervor, dass Herr Dobberkau die Interessen der Bürger der Gemeinde Goldbeck nicht mehr vertreten könne, wenn er nicht in den Verbandsgemeinderat gewählt würde, meinte Lindemann. Dies sei jedoch nicht der Fall. In diesem Punkt, so die Einschätzung des Wahlleiters, sei der Einspruch berechtigt, der Tatbestand schwerwiegend. Dies solle jedoch keine Empfehlung für eine Auflösung des Verbandsgemeinderates sein.

"VG-Rat genießt auch Bestandsschutz" Kay Lindemann

Erstens sei abzuwägen, ob die besagten Wahlzettel zu einer maßgeblichen Beeinflussung des Wahlergebnisses geführt haben. Außerdem genieße ein gewähltes kommunalpolitisches Gremium auch einen Bestandsschutz. Diesen gebe es, damit nicht jede spitzfindige Klage gegen ein solches Gremium gleich zwangläufig zu dessen Auflösung führe. Denn das würde die Handlungsfähigkeit der Kommunalpolitik stark schwächen. Mit Blick auf all das Für und Wider könnte im Fall des Wahleinspruchs Schnelles ein möglicher Beschluss des Verbandsgemeinderates lauten: "Der Einspruch ist zwar berechtigt, aber eine wesentliche Beeinflussung ist nicht gegeben. Die Wahl ist gültig."

Eindeutiger die Sicht auf den Wahleinspruch Hartmut Krells. Hier empfiehlt die Verbandsgemeinde (VG) Arneburg-Goldbeck die Wahl vom 10. November für gültig zu erklären. Lindemann erläuterte, dass die VG sich nach wie vor bezüglich der Behandlung der Bewerbung im Recht sehe. Krell habe nicht beim ursprünglich angedachten Wahltermin im September 2013 als Einzelbewerber berücksichtigt werden können, weil er nicht als Wahlvorschlag zugelassen war. Zur Nachwahl sei dann kein Wahlvorschlag abgegeben worden. Zudem sei die Vier-Wochen-Frist zur Nachwahl, also die Festlegung auf den Termin 10. November 2013, eine Entscheidung der Kommunalaufsicht gewesen.

Bei der Diskussion machten mehrere Verbandsgemeinderäte ihrer Enttäuschung Luft, dass weder die Kommunalaufsicht noch die Landeswahlleitung eine Empfehlung bezüglich der Bewertung der Wahleinsprüche gegeben hätten. Falls der Verbandsgemeinderat zustimmt, können sowohl die beiden Einwender als auch Torsten Dobberkau bei der nächsten Ratssitzung noch persönliche Stellungnahmen vortragen.

Die Entscheidung über die Selbstauflösung oder seinen weiteren Bestand wird dem Verbandsgemeinderat allein überlassen.

Als Termin ist die Sitzung am 17. Februar vorgesehen. Wie VG-Bürgermeister Eike Trumpf informierte, sei das der letzte Termin, damit die notwendigen Fristen eingehalten werden können, um eine mögliche Wiederholungswahl am 25. Mai auf den Weg zu bringen.

Tendenz für den Erhalt des Gremiums?

Sollte der VG-Rat seine eigene Auflösung beschließen, wäre diese sofort wirksam und es müsste erneut ein Beauftragter von der Kommunalaufsicht die Aufgaben des Gremiums übernehmen. Aber aus einigen bei der Sitzung am Montag geäußerten Argumenten konnte der aufmerksame Zuhörer eine Tendenz ableiten. So äußerten mehrere Ratsmitglieder, dass sie sich als legitimierte Volksvertreter ansehen und dem Verbandsgemeinderat ermöglichen wollen, seine Arbeit kontinuierlich weiterzuführen.