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VG-Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Brandschutz berät über neue Gefahrenabwehrverordnung Gestutzte Hecken für freie Sicht im Straßenverkehr

Von Doreen Schulze 06.03.2014, 02:21

Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck soll neu erstellt werden. Die Mitglieder des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Brandschutz berieten während ihrer Sitzung am Montag über den Entwurf.

Arneburg/Goldbeck l Der Entwurf für die neue Gefahrenabwehrverordnung wird demnächst dem Verbandsgemeinderat vorgestellt. Verständigen wollen sich die Ausschussmitglieder noch über den Part der Einfriedungen an Straßeneinmündungen. In der Verordnung ist vermerkt, dass Hecken auf einer Länge von 15 Metern auf eine Höhe von 90 Zentimeter zu stutzen sind. Mehrer Mitglieder des Ausschusses empfanden die geforderten 15 Meter als sehr lang. Diese Notwendigkeit sei amtlich zu überprüfen. Gegebenenfalls könne, so der Vorschlag aus Reihen der Ausschussmitglieder ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden, wie es auch der Fall ist, wenn eine Mauer die Sicht auf den Straßenverkehr behindert.

Wie Ordnungsamtsleiter Karsten Rottstädt erklärte, werde er diesbezüglich Rücksprache mit dem Landkreis halten und das Ergebnis dem Verbandsgemeinderat vorstellen. Die Gefahrenabwehrverordnung kann dann vom Rat, gegebenenfalls mit Einarbeitung von den genannten Änderungen, in Kraft gesetzt werden.

Brauchtumsfeuer sind ab April durch die VG zu genehmigen

Notwendig wurde die Neuerstellung der Gefahrenabwehrverordnung auch, weil zum 1. April dieses Jahres die Zuständigkeit für Brauchtumsfeuer vom Landkreis an die Verbandsgemeinde (VG) übertragen wird. Konkret bedeutet dies, dass unter anderem die Anmeldungen für Brauchtumsfeuer nicht mehr beim Landkreis, sondern beim Ordnungsamt der VG erfolgen. "Da wir die Gefahrenabwehrverordnung nun anfassen mussten, haben wir alles eingearbeitet, was uns während der vergangenen drei Jahre aufgefallen ist", erklärte Rottstädt.

So ist nun beispielsweise in der Gefahrenabwehrverordnung festgehalten, dass größere Veranstaltungen vier Wochen vor ihrem Termin anzumelden sind. Dies sei vor allem wichtig, um die erforderliche Einsatzgröße der hinzuzuziehenden Behörden gewährleisten zu können. "Wir beziehen andere Behörden wie beispielsweise die Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr mit ein. Diese Behörden müssen sich darauf einstellen können", erläuterte der Ordnungsamtsleiter.

Bisher war diese Regelung so bereits in der Verbandsgemeinde gehandhabt worden, explizit schriftlich festgehalten worden war sie bisher aber nicht. Außerdem werden in der neuen Gefahrenabwehrverordnung die Zuständigkeiten für das Befreien der Gehwege von Eis und Schnee oder Bestimmungen zur Plakatierung geregelt.