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Zweiter Täter muss Geldstrafe zahlen Fünf Jahre Gefängnis für 18 Kilo Drogen

09.04.2014, 13:18

Stendal (wbi) l Ein 30 Jahre alter, gebürtiger Stendaler muss wegen "Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" in neun Fällen im Wert von etwa 80000 Euro für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stendal hat einen zweiten Angeklagten, ebenfalls 30 Jahre alt und in Osterburg gebürtig, am Dienstag wegen Drogenerwerbs in vier Fällen, davon tateinheitlich mit zweifacher Beihilfe zum Handeltreiben zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Mehr dazu in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme und im E-Paper.