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Verbandsgemeinderat vertagt Schuleinzugsbereichsänderung für den Bereich Eichstedt Wackelt Schulaußenstelle Rochau?

Von Andreas Puls 21.05.2014, 03:23

Die Grundschule Rochau hat im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung eine zunächst einjährige Ausnahmegenehmigung für den Weiterbestand erhalten. Doch nun hat das Land die Frage nach der Berechtigung der Außenstellenregelung gestellt.

Goldbeck/Rochau l Die Änderung der festgelegten Schuleinzugsbereiche für das Schuljahr 2014/2015 war einer der am intensivsten diskutierten Tagesordnungspunkte bei der Sitzung des Verbandsgemeinderates am Montag. VG-Bürgermeister Eike Trumpf erläuterte die Beschlussvorlage. Demnach haben die Eichstedter Eltern eines Einschulungskindes, das laut festgelegten Schuleinzugsbereichen nach Arneburg zu Schule gehen müsste, die Beschulung in der Grundschule (GS) Goldbeck beantragt. Der Grund: ein älteres Geschwisterkind wird bereits dort beschult.

Zum Hintergrund: die Gemeinde Eichstedt gehörte bisher zum Schuleinzugsbereich Goldbeck. Im vergangenen Jahr (als der VG-Rat Arneburg-Golbeck aufgelöst war) wurde per Festlegung durch den Beauftragten der Kommunalaufsicht, Karlheinz Schwerin, der Bereich Eichstedt dem Schuleinzugsbereich Arneburg zugeordnet - mit Ausnahme des Ortsteils Baben (bedingt durch die Nähe zu Goldbeck).

Zwei Instanzen lehnen Eltern-Antrag ab

Der von den Eltern beantragte Schulortwechsel wurde jedoch bereits von zwei Instanzen abgelehnt - mit der Begründung, dass eine Ausnahme nur für ältere Kinder, die mit jüngeren Geschwistern eine Schule besuchen, gewährt werde. Jedoch nicht umgekehrt (was von mehreren Ratsmitgliedern am Montag als nicht nachvollziehbar kritisiert wurde).

Gegen die Ablehnung haben die Eltern jedoch Klage eingereicht. Auf Vorschlag der Fraktion Bürgerliste Goldbeck sollte das Problem nun mit der Zuordnung der ganzen Gemeinde Eichstedt zum Schuleinzugsbereich Goldbeck zunächst für ein Jahr gelöst werden. Darüber sollte der Verbandsgemeinderat am Montag entscheiden.

Verwaltung stellte Anfrage ans Land

Die Verwaltung stellte inzwischen beim Landesverwaltungsamt jedoch die Anfrage, ob diese Einzugsbereichsveränderung auf die Außenstellenstellenregelung für Rochau vereinbar wäre. Die Antwort vom Land kam schnell. Sie lautete sinngemäß: wenn sich Goldbeck mit der Veränderung von Einzugsbereichen weitere Kinder heranziehe, dann stelle sich die Frage nach der Berechtigung der Außenstelle Rochau. Denn die Außenstelle sei einst nur genehmigt worden, weil in der Grundschule Goldbeck nicht alle Kinder aus dem gesamten Schuleinzugsbereich hätten beschult werden können.

Würde die Schule Rochau doch geschlossen würden müssern, so Hauptamtsleiter Ronny Gabel, dann gäbe es für den Schulstandort Goldbeck ein erhebliches Problem. Die derzeit insgesamt 102 Schüler könnten dort nicht aufgenommen werden. Dies wiederum wies Goldbecks Bürgermeister zurück. Es habe Zeiten gegeben, wo noch deutlich mehr Schüler in Goldbeck beschult wurden.

Um den betroffenen Eichsteder Eltern doch noch entgegen zu kommen, machte Michael Dihlmann für die Bürgerliste Goldbeck den Vorschlag, nur den Ortsteil Eichstedt dem Schuleinzugsbereich Goldbeck zuzuordnen. Lothar Riedinger erinnerte jedoch daran, dass ohnehin erst die Gerichtsentscheidung bezüglich der Klage der Eltern abgewartet werden müsse. Erst dann sei es sinnvoll, über eine eventuelle Änderung der Schuleinzugsbereiche zu befinden. Riedinger beantragte, die Beschlussfassung bis zur Juni-Sitzung des VG-Rates zu vertagen. Der Argumentation schloss sich auch Wolfgang Trösken an.

Ausnahmeanträge auch von zwei Lindorfer Eltern

Wie am Rande der VG-Ratssitzung am Montag bekannt wurde, haben zwischenzeitlich außerdem zwei Eltern von Einschulungskindern aus Lindorf die Beschulung in Arneburg beantragt.

VG-Bürgermermeister Eike Trumpf machte klar: "Wie lange sich auch immer die Gerichtsentscheidung noch hinzieht und daran anschließend die Entscheidung des Verbandsgemeinderates Arneburg-Goldbeck; eine Änderung des Schuleinzugsbereiches muss vom Kreistag abgesegnet werden. Es ist also äußerst fraglich, ob eine für die betroffenen Eltern gewünschte Lösung bis zum Schuljahresbeginn überhaupt noch gefunden werden kann."

Schließlich wurde vom VG-Rat einstimmig beschlossen, die Entscheidung bis zur Juni-Sitzung zu vertagen.