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Ehepaar aus Eichstedt kämpft weiter für eine Beschulung seines Sohnes in Goldbeck "Es geht um das Wohl unseres Kindes"

Von Andreas Puls 28.05.2014, 03:25

Das Ehepaar Voigtländer und Kaltenbrunner aus Eichstedt kämpft weiter für die Beschulung ihres Einschulungskindes Gregor in Goldbeck. Die Eltern haben beim Landesverwaltungsgericht gegen den ablehnenden Bescheid des Schulamtes geklagt und hoffen auf ein menschliches und aus ihrer Sicht auch vernünftiges Urteil.

Eichstedt/Goldbeck l Katrin Voigtländer und ihr Mann Ingo Kaltenbrunner sind im Jahr 2011 nach Eichstedt gezogen. Ihr erster Sohn Edgar (9) wurde vor drei Jahren in Goldbeck eingeschult und besucht seither die dortige Grundschule, weil die Gemeinde Eichstedt zum Schuleinzugsbereich Goldbeck gehörte.

Für Familie Voigtländer war es immer klar, dass auch ihr zweiter Sohn Gregor dort eingeschult wird. Doch nun könnte es anders kommen. Die Gemeinde Eichstedt (mit Ausnahme des Ortes Baben) wurde im Zuge der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung per Beschluss des Beauftragten Karlheinz Schwerin dem Schuleinzugsbereich Arneburg zugeordnet. Wirksam wird diese Änderung ab dem kommendem Schuljahr - dem Einschulungsjahr für den sechsjährigen Gregor. Das Besondere im Fall des Sechsjährigen: Er besucht als einziges Eichstedter Kind seiner Altersgruppe den Kindergarten in Eichstedt. Die anderen Einschulungskinder aus seiner Gruppe kommen aus Orten, deren Einschulungsgebiet nach Goldbeck gehört. Außerdem fährt Gregors Bruder Edgar täglich nach Goldbeck zur Schule. "Damit wäre Gregor derzeit das einzige Kind aus Eichstedt, das nach Arneburg zur Schule fahren müsste. Alle anderen fahren nach Goldbeck - neben den Grundschülern auch die Sekundarschüler. Würde stur nach Schul- einzugsbereich entschieden, dann wäre also Gregor tatsächlich täglich das einzige Kind, das mit dem Schulbus abgeholt werden müsste, um es nach Arneburg zu fahren. Das ist doch widersinnig", zeigt sich Katrin Voigtländer gegenüber der Volksstimme überzeugt.

Gregor selbst will nach Goldbeck zur Schule

Und sie fügt hinzu: "Diese Punkte allein sollten eigentlich Grund genug sein, für Gregor die Ausnahme zu machen und ihn in Goldbeck zu beschulen; von dem menschlichen Aspekt einmal ganz abgesehen. Alle seine Bezugspersonen aus dem Kindergarten und sein Bruder gehen in Goldbeck zur Schule! Es ist doch klar, dass er auch selbst unbedingt nach Goldbeck will."

Wie die Mutter weiter ausführt, sei die Familie vor drei Jahren vor allem mit dem Blick auf die Kinder nach Eichstedt gezogen. "Der Schulweg nach Goldbeck ist ein Katzensprung von knapp vier Kilometern. Jetzt soll Gregor genau in die andere Richtung und der Weg nach Arneburg ist viel weiter!"

Den Vorschlag, eine Ausnahmegenehmigung für Gregor zu beantragen, erhielt das Ehepaar bei Vorgesprächen zur Einschulung ausgerechnet von einem Schulamtsmitarbeiter. Den Antrag stellten die Eichstedter vor rund einem halben Jahr ans Schulamt Gardelegen. Voigtländers waren guter Dinge, doch am 5. Februar kam die Absage - unter anderem mit dem Verweis auf die geltenden Schuleinzugsbereiche. Dagegen legten Voigtländers schnellstmöglich Widerspruch ein - mit noch ausführlicherer Schilderung ihrer Beweggründe. Doch die Landesbehörde in Gardelegen blieb bei ihrer Ablehnung. Am 20. März flatterte der Familie die zweite Absage ins Haus - mit dem aus Sicht von Voigtländers fast schon zynischen Vorschlag, dass ja der Antrag für das ältere Geschwisterkind Gregors auf eine Beschulung in Arneburg gestellt werden könne. Die Behörde verwies auf die entsprechende Gesetzeslage.

Eltern gehen Klageweg über Verwaltungsgericht

"Über die Absagen waren wir komplett schockiert. Aber das wollten wir so nicht auf uns sitzen lassen", schildert Katrin Voigtländer weiter. Das Ehepaar nahm sich einen Anwalt und reichte Anfang April Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Schulamtes ein.

Nach wie vor können die Eichstedter den Beschluss des Schulamtes in keiner Weise nachvollziehen. "Ich weiß nicht, was hier für ein Exempel statuiert werden soll. Ich weiß nur, dass es viele ähnliche Fälle aus der Vergangenheit gibt, in denen das Schulamt jeweils im Sinne der Familie und damit im Sinne des Kindeswohles entscheiden hat. Warum ist es nun anders?", fragt sich Katrin Voigtländer. Die Mutter verweist zudem darauf, dass es wirklich eine Ausnahme wäre. Denn es gebe in Eich- stedt keine Familien, in der eine ähnliche Situation zu erwarten wäre.

Die Eheleute hoffen nun auf eine sinnvolle und auch menschliche Entscheidung durch das Verwaltungsgericht. "Wir sind doch keine Streithammel, die aus Prinzip den Klageweg beschreiten, weil wir Recht haben wollen. Das Einzige, was uns umtreibt, ist das Wohl unseres Kindes. Gregor freut sich auf die Schule. Aber er möchte aus nachvollziehbaren Gründen nach Goldbeck. Sollte er gezwungen werden, nach Arneburg zur Schule zu gehen, dann würde man ihm ganz sicher die Vorfreude auf die Schule nehmen", ist sich Voigtländer sicher.

Rund ein halbes Jahr dauert die Phase der Unsicherheit nun schon an. Da könne man gar nicht mehr abschalten, sind sich die Eltern einig. Und auch Gregor fragt von sich aus häufig nach, wohin es denn nun zur Schule geht.