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Keine zentrale Abwasser-Erschließung in Flessau / Einwohner-Versammlung am 24. Juli Konzept stößt auf Unverständnis

17.07.2014, 01:20

Flessauer Bürger sind über ein Schreiben des Wasserverbandes empört: Eine zentrale Abwasser-Erschließung wird es vorerst nicht geben.

Flessau l Ein Schreiben an einen Großteil der Haushalte sorgt bei den Flessauer Einwohnern für Enttäuschung und Entsetzen zugleich. Der Wasserverband Stendal-Osterburg (WVSO) macht darin aufmerksam, dass mit dem Beschluss zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, der im April erfolgte, die zentrale Erschließung in mehreren Straßen vorerst aufs Eis gelegt wird.

"Es wurde uns immer versprochen, dass wir zentral angeschlossen werden", sagt Ilona Muhl, die die aktuelle Lage wie viele Nachbarn und Bürger aus dem Ort nicht nachvollziehen kann. "So kann es nicht gehen", ist auch Friedhelm Buhrandt über die Art und Weise des Verbandes enttäuscht. Man hätte die Bürger früher in diese Angelegenheiten einbeziehen müssen, meint der Flessauer, der nun wie die anderen Einwohner der Ballerstedter Straße, der Dorfstraße und der Straße "Am Bahnhof" ihre Kleinkläranlagen umrüsten oder neu bauen müssen.

Die Verantwortlichen des WVSO wähnen sich dagegen im Recht. Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts, zu dessen Durchführung der Verband verpflichtet ist, "war Gegenstand in mehreren öffentlichen Verbandsversammlungen und anderen Gremien", sagt WVSO-Geschäftsführer Dieter Schröder. Als Mitgliedsgemeinde stimmte auch die Einheitsgemeinde Osterburg für die Fortschreibung. Die Ausschluss-Satzung soll endgültig Ende Juli beschlossen werden; erst dann gehen die Bescheide an die bisher vom WVSO angeschriebenen 52 Grundstücks-Eigentümer in Flessau heraus.

Kleinkläranlagen auf neuesten Stand bringen

Der Entscheidung, den Ort nicht zentral zu erschließen, gingen viele Prüfungen voraus, wobei die Einhaltung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie die primäre Rolle einnahm. Flessau ist nur teilweise an die am Feldweg nach Storbeck gelegenen abwassertechnische Anlage (Oxydationsteich) angeschlossen. "Ein Schmutzwasserkanal müsste neu gebaut werden. Und diesen können wir bis 2016 nicht realisieren. Und eine Verlängerung bekommen wir nicht genehmigt", sagt Petra Tesching, Abteilungsleiterin Abwasser. Laut Wasserrahmen-Richtlinie muss bis 2016 jedes Grundstück abwasserseitig erschlossen sein.

Was bedeutet das für die vom Wasserverband angeschriebenen Bürger? Der Eigentümer wird verpflichtet, seine Kleinkläranlage auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. "Er muss bauliche Maßnahmen durchführen". Die Verantwortlichen des WVSO stehen, falls gewünscht, allen hilfreich zur Seite.

Mit einer weiteren finanziellen Belastung durch die Erschließung des Grundstücks an das zentrale Netz sei in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Laut Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird der Grundstückseigentümer für 15 Jahre von der Erschließung freigestellt.

Ilona Muhl initiierte eine Unterschriftensammlung, an der sich Bürger von 28 Haushalten in Flessau beteiligten. Und diese legen Widerspruch zur Information über die Abwassererschließung ein. "Weder der Gemeindevertretung noch uns als Anlieger ist bekannt, dass der Anschluss nicht zentral erfolgt wie eigentlich vorgesehen", begründen die Unterzeichner. Da die Flessauer Bürger Antworten "auf viele offene Fragen" wünschen, fordern sie in dem Schreiben auf, eine Einwohner-Versammlung zu dieser sensiblen Thematik einzuberufen.

Diesem Wunsch kommt der Verband gern nach. Die Versammlung findet am Donnerstag, 24. Juli, im Flessauer Sportlerheim statt. Beginn ist um 20 Uhr.