1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Osterburg
  6. >
  7. Räte tun sich schwer mit Trinkwasserschutzgebiet

Kostbares Nass für über 8000 Verbraucher / Sorge vor zu hohen Auflagen Räte tun sich schwer mit Trinkwasserschutzgebiet

Von Ralf Franke 16.08.2014, 03:19

Weil sich das Eigentumsrecht nach der Wende geändert und sich die Wissenschaft in der Geologie sowie Hydrologie weiterentwickelt hat, sind Kommunen und Zweckverbände vom Gesetzgeber aufgefordert, Trinkwasserschutzgebiete neu festzulegen.

Seehausen l Seehausen steht beim Wasserverband Stendal-Osterburg (WVSO) mit als erstes auf der Agenda, was nicht zuletzt der geplanten Autobahnverlängerung durch das Gebiet geschuldet ist. Nachdem sich der Verbandsgemeinderat jüngst fachlich überfordert sah und bevor das Thema in der nächsten Woche in den Stadtrat kommt, lud Verbandsgemeindebürgermeister Robert Reck am Donnerstagabend zu einer Runde mit den Entscheidungsträgern sowie Fachleuten vom WVSO, der unteren Naturschutzbehörde und dem Gutachter ins Rathaus ein.

Zone III wird größer

Dr. Frank Wackwitz von der Stendaler Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie (IHU) erläuterte die Ergebnisse des Gutachtens, dem Messergebnisse vieler Jahre zugrunde liegen, in geraffter Form vor allem mit Kartenmaterial. Letzteres zeigte die Konturen des alten Schutzgebietes aus dem Jahr 1978 und die geplanten Schutzzonen.

Die äußere Grenze des Areals tangiert im Norden die B190, bezieht die Kreuzung Sachsenfalle ein, kippt schräg zur alten B 189 ab, umschließt mit seiner südlichen Grenze den größten Teil des Stadtforstes entlang der Landesstraße12 und endet im Westen mit einem geraden Schnitt auf der Dequeder Hochfläche vor Losse und Drüsedau. Vor allem in Richtung "Höhe" wird das neue Gebiet um rund zwei Quadratkilometer größer. Und zwar bis zur Grundwasserscheide, von der das kostbare Nass im Laufe vieler Wochen einen der vier Bohrbrunnen östlich der B 189 zwischen Bundesstraße und der Bahntrasse Stendal-Wittenberge erreicht.

Aufregung ist unnötig

Obwohl die Brunnen, die über 8000 Einwohner mit dem saubersten aller deutschen Lebensmittel versorgen, von der Höhe gespeist werden, reicht das Schutzgebiet bis in das Seehäuser Stadtgebiet hinein, was der Sogwirkung der Entnahmestellen geschuldet ist. Wegen der Nähe zu den Brunnen sind das auch die Gebiete mit den höchsten Auflagen. Letzteres war wohl der Grund für die breite Front, die sich in den Publikumsreihen für derzeitige Interessen und Expansionspläne von Graepel einsetzte, weil der metallverarbeitende Betrieb Teil des Schutzgebietes ist. Folgt man der Argumentation der Fachleute, ist die Aufregung indes unnötig. Denn Graepel liegt seit eh und je in der sogenannten ZoneIII und sollte mit den entsprechenden Auflagen vor allem zum Umgang mit trinkwassergefährdenden Flüssigkeiten, an denen sich laut Fachleuten nichts ändert, bestens vertraut sein. Denn von dem Schutzgebiet aus tiefsten DDR-Zeiten sind nur noch die Grenzen übrig. Die Betroffenen müssen sich in ihrem Handeln längst an der aktuellen Gesetzgebung zum Wasser- und Naturschutz messen lassen, die auch in der neuen Verordnung auf die Bedürfnisse des Schutzgebietes ausgerichtet wurde.

Wenn es jemanden trifft, dann am ehesten die Hoyer-Tankstelle an der B190, die sich mit der neuen Verordnung im künftigen Trinkwasserschutzgebiet wiederfinden würde. Aber auch das soll kein Grund für eine Firmenpleite sein.

In jedem Fall sollten sich Grundstückseigentümer (Landwirte und Waldbauern ebenso wie Gewerbetreibende oder Private) genau informieren, ob sie betroffen sind, in welcher der vier Schutzzonen (I,II, IIIA, IIIB) sie liegen und welche Auflagen (Baumaßnahmen, Nutzungszweck, Düngung oder Pflanzenschutz) damit verbunden sind, um ihre Einwände geltend zu machen. Die Unterlagen des Verfahrens liegen noch bis Mittwoch, 27. August, während der Öffnungszeiten im Bauamt Seehausen, aber auch beim Landkreis aus. Wer bis dahin keine Einsprüche geltend gemacht hat, wird von der Anhörung ausgeschlossen. Auch der Klageweg wäre dann verbaut.

Wenig Spielraum

Dem Spielraum der Seehäuser Kommunalpolitiker, die in den kommenden Tagen über die neue Verordnung abstimmen sollen, sind übrigens wie so oft enge Grenzen gesetzt. Denn wenn sie dem neuen Trinkwasserschutzgebiet nicht zustimmen, droht eine Ersatzvornahme seitens der Landesverwaltung, gegen die sie nur vor Gericht kämpfen können. Und das mit ungewissem Ausgang und dem Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.