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Haushalt der Hansestadt: Situation der Dorfgemeinschaftshäuser genau beleuchten Behörde hebt den Zeigefinger

Von Ingo Gutsche 02.09.2014, 03:19

Der Haushalt der Hansestadt Osterburg muss auf den Prüfstand. Aufgrund der angespannten Lage könnte es Einschneidungen für die Bürger der Einheitsgemeinde geben.

Osterburg l Kämmerer Detlef Kränzel signalisierte auf der jüngsten Sitzung des nach fünfjähriger Abstinenz wieder gegründeten Finanzausschusses der Hansestadt Osterburg, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises zwar den aktuellen 2014er Etat nicht beanstandete, zukünftig jedoch einiges auf den Prüfstand müsse. Als Beispiel nannte der Finanzexperte die Dorfgemeinschaftshäuser in den Orten der Einheitsgemeinde Osterburg. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einiger dieser für die Dörfer wichtigen Gebäude, die für diverse Treffen genutzt werden und sich in vielen Fällen aufgrund nicht gerade alter Bausubstanz in einem ordentlichen Zustand befinden, sei recht unterschiedlich. "Wir sollten nachdenken, ob wir uns alle dauerhaft leisten können", sagte Kränzel mit Blick auf den Haushalt, der in diesem Jahr nur aufgrund einer Haushaltserleichterung in Form eines Erlasses des sachsen-anhaltischen Inneministeriums ausgeglichen werden konnte. Und Kränzel weiß, dass die Kommunalaufsicht die Kommunen und ihre Zahlenwerke sehr intensiv beleuchtet.

2015er Etat bereits im Oktober vorstellen

Vorerst bleiben die Dorfgemeinschaftshäuser geöffnet, und die Steuern identisch der Vorjahre. Zwar würde sich die Einnahmesituation der Hansestadt positiver gestalten, wenn die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt angehoben werden würden, allerdings hatte die Kommunalaufsichtsbehörde in Stendal speziell wegen eines Grundes nicht auf eine Erhöhung, die rund 17000 Euro ausmachen würde, gedrungen: Ein Plus an Steuern bedeutet ein Minus an Landeszuweisungen. Zudem wirke sich die Steuerkraft auch auf die Umlage an den Landkreis aus. Die Hansestadt belässt die Grundsteuer A (300 von Hundert), die Grundsteuer B (350) und die Gewerbesteuer (350) bei den bisherigen Werten. Liegt die A-Steuer und die Gewerbesteuer nur knapp unter dem Landesdurchschnitt, gibt es beim Hebesatz für die B-Steuer, die in Sachsen-Anhalt durchschnittlich bei 390 liegt, einen größeren Unterschied.

Kritisch würde die Aufsichtsbehörde auch die Ausgaben bei den beiden Bädern in Osterburg betrachten. Da sich die Stadt damals entschieden hat, sich bei den Kosten für das Hallenbad an der Landessportschule zu beteiligen - der jährliche Zuschuss liegt bei 50000 Euro -, sollte die Kostenseite für das Osterburger Biesebad so gering wie möglich gehalten werden.

Der Hauhalt für 2015 wird gegenwärtig von den Mitarbeitern der Kämmerei vorbereitet. Ziel sei es, den Plan auf der nächsten Sitzung des Finanzausschusses zu präsentieren. Das nächste Treffen ist für Anfang Oktober anberaumt.