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Weitere Windparks in der Gemeinde Hohenberg-Krusemark? / Rat lässt sich von Planern informieren Mehrere Zusatzflächen kommen in Frage

Von Andreas Puls 24.01.2015, 02:03

Sollen auf dem Gebiet der Gemeinde Hohenberg-Krusemark weitere Windparkflächen ausgewiesen werden oder nicht? Mit dieser Frage setzt sich der Gemeinderat bereits seit längerem auseinander. Am Dienstag zog das Gremium dazu noch einmal zwei Planungsexperten zu Rate.

Hindenburg l Der Gemeinderat Hohenberg-Krusemark muss sich im Rahmen der Erstellung des Teilflächennutzungsplans (TFNP) "Wind" der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck positionieren, ob in der Gemarkung weitere Flächen ausgewiesen werden sollen, die zur Errichtung von Windparks in Frage kommen, oder nicht - und wenn ja, wo. Akut wird diese Frage vor allem, wenn es nicht zur Ausweisung des geplanten Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Altmärkische Wische" in der im Entwurf des Landkreises vorgesehenen Ausdehnung kommen sollte.

Wie Krusemarks Bürgermeister Dirk Kautz erläuterte, sei die Windkraft-Vorplanung eine komplizierte Angelegenheit. "Ich selbst bin bis heute nicht in der Lage, die Sache richtig zu deuten", sagte er. Der Gemeinderat sei an mehr Fachwissen interessiert, weshalb die beiden Experten zur Sitzung eingeladen wurden - Steffen Kunert von der Regionalen Planungsgemeinschaft und Volker Herger, der von der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck beauftragte Planer im Rahmen der Erstellung des TFNP "Wind".

Schutzstatus des bisherigen LSG ist abgelaufen

Diese von manchen Kritikern als Aktionismus bezeichnete Vorgehensweise der Verbandsgemeinde (VG) beruht auch darauf, dass der Schutzstatus für das bisherige, einstweilig ausgewiesene LSG in der Wische (der deutlich kleinere Vorgänger des nun geplanten LSG "Altmärkische Wische") bereits ausgelaufen ist. Die VG will - in Abstimmung mit den Gemeinden - schnellstmöglich die zusätzlich in Frage kommenden Windkraft-Flächen für eine eventuelle Antragstellung unter Dach und Fach bringen. Dies hätte sich jedoch größtenteils erledigt, falls es zur LSG-Neuausweisung in den vorgesehenen Ausmaßen kommt.

Herger hatte Kartenmaterial mitgebracht, auf dem die möglichen für zusätzliche Windparks geeigneten Gebiete, also die sogenannten Weißflächen, dargestellt sind. Diese stünden in ihren Ausmaßen jedoch noch nicht konkret fest.

Wohnbebauung steht Investoren im Wege

Wie Herger weiter erläuterte, unterscheide sich diese Planung deutlich von der bisherigen Regionalplanung. Zum Beispiel seien neu geltende Abstandsregelungen eingearbeitet. So seien mehrere potenziell geeignete Flächen ausgemacht worden, für die später eventuell Anträge gestellt werden könnten. Genau darum gehe es bei der Erstellung des TFNP "Wind". Konkret benannte Herger die Weißflächen - eine westlich von Hohenberg-Krusemark, eine nördlich von Hindenburg, eine östlich von Groß Ellingen sowie ein bis zwei Erweiterungsflächen am bestehenden Windpark bei Groß Ellingen. Dort war bei der Ratssitzung auch von einer einzeln stehenden Bebauung die Rede, die noch als Wohnbebauung gilt. Sollte der Status Wohnbebauung aufgehoben werden können, entfielen geltende Abstandsregelungen. Dann könnte dort eine beachtliche Erweiterungsfläche entstehen.

Steffen Kunert betonte, dass die vom Land Sachsen-Anhalt festgelegte Regionalplanung gelte. "Dort sind die Wind-Vorranggebiete seit 2013 festgelegt. Außerhalb dieser Gebiete sind grundsätzlich keine weiteren Flächen möglich." Aber, schränkte der Planer ein, sehe die Landes-Regionalplanung jedoch ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren vor. In diesem Rahmen könnten zusätzliche Flächen beantragt werden, über deren Ausweisung dann - wie in anderen Planungsverfahren üblich - befunden würde. Über die Anpassung der Ziele entscheide die Regionalversammlung, erläuterte Kunert.

Überlegungen zur Bildung einer Genossenschaft

Der Regionalplaner ergänzte, dass auch die Gemeinde einen entsprechenden Antrag stellen könne - falls es beispielsweise Bestrebungen gebe, eine Energie-Genossenschaft zu bilden, von der dann auch betroffene Einwohner - etwa durch günstigere Energiepreise - profitierten. Bürgermeister Kautz richtete an Kunert diesbezüglich eine Frage, aus der die Zuhörer im Raum entnehmen konnten, dass im Gemeinderat über eine solche Option nachgedacht wird.

Kunert fügte hinzu, dass auch die Regionalplanung keine dauerhaft festgeschriebene Sache sei. Sie werde fotgeschrieben. Politische Rahmenbedingungen, etwa ein Regierungswechsel, neue Vorgaben der EU oder des Bundes oder geänderte Gesetze, könnten Änderungen der bestehenden Richtlinien mit sich bringen. Wie sich in anderen Bundesländern gezeigt habe, könnten diese Änderungen auch gravierend sein. Kunert ging ferner auf die Möglichkeit des sogenannten "Repowering" ein - ein Verfahren, in welchem bestehende Windräder durch weniger, aber dafür leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Ein Rückbau der alten Anlagen sei in diesem Fall zwingend.

Die Bauamtsleiterin der VG Arneburg-Goldbeck, Simone Kuhlmann, betonte noch einmal, dass im Rahmen der Erstellung des TFNP nur zusätzliche Windkraftflächen festgelegt werden, wenn die Gemeinde dazu jeweils ihre Zustimmung gegeben habe.

Eine Entscheidung über die Aufnahme weiterer Windkraft-Flächen in den TFNP hat der Gemeinderat Hohenberg-Krusemark am Donnerstag noch nicht getroffen. Über die Thematik soll nochmals diskutiert werden.