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Hundefriedhof Barsberge hat eine Satzung

17.04.2015, 11:51

Seehausen (rfr) Mit großer Mehrheit beschloss der Stadtrat Seehausen am Donnerstagabend die Satzung für den Hundefriedhof Barsberge. Den letzten Zweifler an der verwaltungstechnischen Machbarkeit entgegnete Bürgermeister Detlef Neumann, dass das Paragrafenwerk in den Ausschüssen gründlich vorberaten wurde und dass die Satzung bei neuen Erkenntnissen im Praxisbetrieb immer wieder angepasst werden könnte.

In dem Papier wird unter anderem vorgeschrieben, dass das Grab gepflegt sein muss und als Schmuck nur Naturmaterialien in Frage kommen, dass die Tierkörper mindestens 50 Zentimeter unter der Erde liegen müssen und dass eine Grabstelle nicht größer als einen Quadratmeter sein darf, dass die Mindestruhezeit je nach Größe des verstorbenen Tieres drei bis fünf Jahre beträgt, die dann 50 beziehungsweise 70 Euro kosten.

Den entsprechenden Grundstein für die Neuerungen auf dem Hundefriedhof hat die Stadt in den vergangenen Wochen nicht zuletzt mit einer Maßnahme über die Arbeitsfördergesellschaft Beetzendorf gelegt.

Das heißt unter anderem, dass erkennbar schlecht gepflegte oder aufgegebene Gräber beräumt wurden, um Platz für neue Tierbestattungen zu schaffen, und dass ein neuer Jägerzaun um das Gelände gezogen wurde beziehungsweise wird. Schon im vergangenen Jahr hatte sich Revierförster Thomas Schroeder darum gekümmert, den Baumbestand auszudünnen und gefährliches Totholz zu beseitigen.