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Landesverwaltungsamt informiert über Ablauf des Planfeststellungsverfahrens für die Nordverlängerung der A14 "Der Erörterunstermin ist entscheidend"

Von Andreas Puls 18.03.2011, 05:29

Der Referatsleiter Planfeststellungsverfahren des Landesverwaltungsamtes (LVWA) Sachsen-Anhalt, Christian Hundrieser, und die Pressesprecherin der Behörde, Denise Vopel, machten am Dienstag im Rahmen eines Arbeitsbesuchs in der nördlichen Altmark auch im Volksstimme-Redaktionsbüro Seehausen Station. Mit Blick auf das Planungsverfahren für die A14-Nordverlängerung gaben sie Erläuterungen zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens.

Seehausen. "Die Veröffentlichungen über die Antwort des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt auf die kommunale Stellungnahme der von der A14 betroffenen Gemeinden in der Verbandsgemeinde Seehausen sorgten dafür, dass sich viele betroffene Bürger aus der Region gegenüber dem Landesverwaltungsamt besorgt und enttäuscht geäußert haben. Offenbar wurde der Eindruck erweckt, das Landesverwaltungsamt sei die entscheidende Behörde und das Planfeststellungsverfahren wäre schon gelaufen. Aber weder das eine noch das andere ist der Fall", so Hundrieser.

Ihm sei es ein wichtiges Anliegen, den in der Region Seehausen von der geplanten A14 betroffenen Bürgern den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens zu erläutern und darzulegen, welche Funktion das Verwaltungsamt im Rahmen des Planungsverfahrens einnehme. "Das LVWA ist eine neutrale Planfeststellungsbehörde. Unsere Aufgabe ist es, zu prüfen, ob die Planung bei Vorhaben wie beispielsweise der A14 mit Recht und Gesetz vereinbar ist."

Wie der Referatsleiter weiter ausführt, sei die A14-Nordverlängerung bekanntlich Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes. Dort sei festgelegt, dass Bedarf für die Autobahn bestehe. Es sei nicht Aufgabe des LVWA, dies anzuzweifeln. Allerdings kontrolliere das Amt bestimmte Daten und Zahlen, die derartigen Bundesentscheidungen zugrunde liegen.

Das Planfeststellungsverfahren für Großvorhaben wie die A14, so Hundrieser, beginne mit der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen. Betroffene Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und alle anderen Träger öffentlicher Belange seien aufgefordert, in einem festgelegten Zeitrahmen ihre Stellungnahmen und Einwendungen zu den Planungen abzugeben. Im Fall des A14-Planungsabschnittes Seehausen bis zur Elbe sei dies bereits geschehen. Das LVWA habe diese gesammelt und als Paket an den Landesbetrieb Bau weitergeleitet. Insgesamt seien es zwischen 850 und 900 Einwendungen beziehungsweise Stellungnahmen. Ein Großteil davon sei zwischenzeitlich vom Landesbetrieb Bau beantwortet worden, darunter auch die kommunale Stellungnahme, die die Verbandsgemeinde Seehausen im Auftrag der betroffenen Gemeinden angefertigt hat. "Wir haben die Stellungnahme erhalten und an die Verbandsgemeinde weitergeleitet", erklärt Hundrieser. Und er fügt hinzu: "Mit dieser und all den anderen Stellungnahmen des Landesbetriebes Bau ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden. Mit allen Argumenten wird sich noch einmal auseinandergesetzt."

Denise Vopel: "Ein besonders wichtiger Punkt im Planfeststellungsverfahren ist der Erörterungstermin. Der findet statt, nachdem der Landesbetrieb Bau sämtliche Stellungnahmen beantwortet hat. Im Fall des A14-Planungsabschnitts Seehausen-Elbe stehen allerdings noch einige Antworten aus." Aber es sei davon auszugehen, dass der Erörterungstermin in absehbarer Zeit stattfinden werde. An diesem nicht öffentlichen Termin können alle teilnehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, auch Bürger und alle sonstigen Betroffenen. Das Landesverwaltungsamt tritt bei dem Erörterungstermin als neutraler Moderator auf."

Laut Hundrieser sei nicht auszuschließen, dass Teile der Planungen nach dem Erörterungstermin noch einmal überarbeitet werden müssen. "Sind wesentliche Veränderungen nötig, müssen die entsprechenden Unterlagen noch einmal neu ausgelegt werden. Das heißt, es wird ein neues Anhörungsverfahren durchgeführt - bezogen auf den jeweils zu ändernden Teil.

Wie Vopel hinzufügt, seien alle A14-Planungsunterlagen inklusive der Karten auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Dieses Angebote werden mittlerweile auch sehr rege genutzt. Allein für den ersten veröffentlichten Planungsabschnitt der A14, den Abschnitt 1.5 (Lüderitz-Uenglingen) habe es bereits 6000 Zugriffe gegeben.