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Dr. Helmut Günther berichtet über Aktuelles rund um die Sicherung des Seehäuser Fangelturms Architektenzeichnung zeigt Turm mit Aussichtsplattform

Von Andreas Puls 20.05.2011, 06:25

Aktuelle Informationen rund um das Vorhaben der Sicherung und eventuellen Begehbarmachung des Seehäuser Fangelturmes gab es am Dienstag bei der Sitzung des städtischen Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Soziales und Kultur. Wie der Ausschussvorsitzende Dr. Helmut Günther berichtete, fand kürzlich eine Vorort-Besichtigung mit Beteiligung von Vertreterinnen von Denkmalschutzbehörden statt.

Seehausen. Wie der Ausschussvorsitzende ausführte, beteiligten sich an der Begehung am 11. Mai unter anderem Luise Schier vom Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege und Dorothea Wernike-Kühn von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Stendal. Mit dabei war außerdem der Osterburger Architekt Peter Zimmermann, der sich bereit erklärt hatte, die Architektenleistung für die eventuellen Umbauarbeiten am Fangelturm zu sponsern. Günther zeigte bei der Ausschusssitzung sogar bereits eine erste Zeichnung, die der Architekt angefertigt hat. Sie zeigt den Turm mit überdachter Aussichtsplattform.

Die Vertreterinnen der Denkmalschutzbehörden hätten die Vorhaben der Sicherung und auch der Begehbarmachung des Jahrhunderte alten Wehrturms grundsätzlich positiv bewertet. Luise Schier von der Oberen Denkmalschutzbehörde aus Halle habe es als eine "spannende Sache" bezeichnet, den Turm in direkter Nachbarschaft eines modernen Sportplatzes touristisch zu erschießen. Dafür gebe es in Sachsen-Anhalt nur sehr wenige Beispiele.

Wie Günther weiter ausführte, habe sich zwischenzeitlich ein geschichtskundiger Seehäuser skeptisch geäußert. Aus seiner Sicht sei das Bauwerk zu niedrig, um als attraktiver Aussichtsturm genutzt zu werden. Klären soll das demnächst ein praktischer Versuch mithilfe der Drehleiter der Seehäuser Feuerwehr. Bei dieser Gelegenheit solle auch der Zustand des Turmes im oberen Mauerbereich untersucht werden. "Eine Besonderheit wäre es auf jeden Fall, wenn sich das Vorhaben realisieren lassen würde. Nach seiner ursprünglichen Funktion als Wachturm im Zuge der einstigen Seehäuser Wehranlage und späteren zumindest mündlich überlieferten Nutzung als Waldbrandbeobachtungsturm wäre die touristische Erschließung die dritte Nutzungsart", so Günther. Der Initiator würde sich wünschen, dass sich für dieses Vorhaben auch noch ein Statiker finden würde.

Ein weiteres Thema war am Rande der Ausschusssitzung auch die von der Stadt geplante Erhebung einer Gebühr für die Vermittlung von Übernachtungsgästen an private Anbieter in der Region durch die Touristinformation - als eine von vielen Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts der Stadt Seehausen. Geplant ist, einen Euro pro vermitteltem Übernachtungsgast zu erheben. Die Leiterin der Touristnfo, Ingrid Jabke, meldete gegenüber dem Ausschuss jedoch Bedenken an. Aus ihrer Sicht fehle die Rechtsgrundlage für eine solche Gebühr. "Eine Gebührenerhebung wäre meiner Meinung nach nur möglich, wenn wir Buchungsstelle wäre. Aber wir vermitteln lediglich Gäste an die Unterkünfte." Jabke bat, vor der Beschlussfassung durch den Stadtrat noch einmal die rechtlichen Fragen zu klären.