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Vorbestrafter Salzwedeler muss ins Gefängnis Mit Fahrradklau letzte Chance vertan

12.02.2013, 01:18

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Für ein Jahr muss ein 26-jähriger unter Betreuung stehender Salzwedeler mit einer langen Latte an Vorstrafen ins Gefängnis. Selbst Staatsanwalt Ralf Ebbing kam in der Vorwoche beim Zusammenzählen der Straftaten vor dem Landgericht in Stendal durcheinander.

Die geringsten der Vergehen des Angeklagten sind unzählige Schwarzfahrten mit der Bahn. Schwerer in Gewicht fällt unter anderem ein Einbruch in einen Einkaufsmarkt im Landkreis Stendal, bei dem noch zwei andere beteiligt waren. Das Trio warf mit einem Feldstein das Schaufenster ein und stahl Bier und Tabakwaren. Der zweite Stein kam in Salzwedel zum Einsatz. Damit warf der Angeklagte das Schaufenster eines Elektroladens ein und klaute einen Laptop aus der Auslage. Ein zweites wurde dabei erheblich beschädigt. Dazu kam ein Ladendiebstahl im Kaufland.

Das Amtsgericht Stendal verurteilte den 26-Jährigen im April 2012 wegen Raubes zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Details dazu wurden am Landgericht nicht genannt. Vor der Berufungskammer ging es nun darum, dass der Angeklagte am 17. Mai vorigen Jahres einer 72 Jahre alten Salzwedelerin auf dem Friedhof der Hansestadt ein teures Elektro-Fahrrad wegnahm und ihr dabei noch freundlich zuwinkte. Außerdem fuhr er wieder mehrere Male ohne Fahrkarte mit der Bahn, unter anderem am 31. Juli zu einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Stendal.

Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Salzwedel am 4. Dezember zu einem Jahr Gefängnis. Mit seiner Berufung dagegen wollte er vor dem Landgericht nun Bewährung erreichen. Aber daran glaubte nicht einmal sein Verteidiger. "Die Berufung erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch meines Mandanten." Das Gericht solle noch einmal Gnade vor Recht ergehen lassen, bat der Verteidiger in seinem Plädoyer. Und auch seine Betreuerin zeigte wenig Hoffnung, dass sich ihr Schützling allein nur mit der Strafandrohung begnügen und künftig straffrei leben würde. Er lebe einfach in den Tag hinein und hat mittlerweile schon um die 20000 Euro an Schulden angehäuft. Termine bei der Bewährungshelferin habe er ohne Grund nicht wahrgenommen. Eine Fürsprache könne sie deshalb nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, so die Betreuerin.

"Wohl nicht der Klügste, aber er weiß, dass man nicht klauen darf."

In einem früheren Prozess vor dem Landgericht war der Angeklagte auf seine Schuldfähigkeit hin von einem Gerichtspsychiater begutachtet worden. Der hatte ihm eine Intelligenz-Minderbegabung bescheinigt. Außerdem zeige er dissozial akzentuierte Persönlichkeitszüge, sei aber voll schuldfähig.

"Der Angeklagte hatte seine Chancen." Mit diesen Worten verwarf die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge die Berufung. Rüge sprach von einem sehr "moderaten Urteil" des Amtsgerichtes Salzwedel. Der Angeklagte sei "wohl nicht der Klügste, aber er weiß, dass man nicht klauen darf".