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Bauausschuss diskutierte über städtebauliches Konzept für Tierhaltungs- und Biogasanlagen "Anfragen qualifiziert beantworten"

Von Fabian Laaß 16.01.2014, 02:22

Mit einer Gegenstimme haben die Mitglieder des Salzwedeler Bauausschusses am Dienstagabend über das städtbauliche Konzept für Tierhaltungs- und Biogasanlagen abgestimmt. Künftig kommen nur noch fünf Standorte für gewerbliche Anlagen in Frage.

Salzwedel l Zwei Randbereiche der Kläranlage in Groß Gerstedt, die Flächen auf denen die Feldstationen Andorf und Wistedt stehen sowie ein Gebiet östlich von Groß Grabenstedt sollen künftig die einzigen möglichen Flächen für die Errichtung von gewerblichen Tierhaltungs- und Biogasanlagen auf dem Gebiet der Hansestadt Salzwedel und ihrer Ortsteile sein. Das geht es dem städtebaulichen Konzept hervor, dass der Irxlebener Stadtplaner Nils Funke am Dienstagabend den Mitgliedern des städtischen Bauausschusses vorgestellt hat.

Radius von 600 Metern um die Ortschaften

"Die Stadt muss in der Lage sein, Anfragen für den Bau solcher Anlagen qualifiziert zu beantworten. Deshalb ist es sinnvoll, ein Konzept zu erstellen, dass geeignete und ungeeignete Standorte ausweist", erklärte Funke. Wichtig bei der Konzeption sei es gewesen, die Belästigung für die Ortschaften beziehungsweise Anwohner solcher Anlagen zu vermeiden. "Die Stadtverwaltung hat uns bestimmte Ausschlusskriterien genannt. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, in einem Radius von 600 Metern zu den Ortschaften zu bauen", sagte Nils Funke. Des Weiteren seien nur Gebiete mit bereits veränderter Bodenfunktion ausgewählt worden. So sei auszuschließen, dass auf Äckern oder Grünflachen gebaut werden könne.

Die Hansestadt Salzwedel hatte das Konzept in Auftrag gegeben, nachdem die Pläne für die Hähnchenmastanlage in Dambeck konkret wurden. Die Bundesregierung hatte die gesetzlichen Rahmenbedingungen für derartige Anlagen im Sommer vergangenen Jahres geändert. "Mit diesem Konzept hat die Hansestadt Salzwedel nun bessere Steuerungsmöglichkeiten. Außerdem kann es zur Begründung von Absagen hinzugezogen werden", so der Stadtplaner weiter.

Doch auf den fünf ausgewiesenen Flächen, von denen nur die zwei Standorte in der Nähe der Kläranlage in Groß Gerstedt als prädestiniert erachtet werden, können Interessenten zukünftig trotzdem nicht einfach eine Tierhaltungs- oder Biogasanlage errichten. "Für solche Anlagen ist auch weiterhin ein Bebauungsplan notwendig. Um sie gänzlich zu verhindern, bedarf es dann aber eines erhöhten Begründungsaufwandes", erklärte Nils Funke.

Landwirtschaftliche Biogasanlagen möglich

Überdimensionierte Biogas- und Mastanlagen könnten aber trotzdem abgelehnt werden. Einige Ausschussmitglieder wollten daraufhin wissen, ob es nicht möglich gewesen wäre, ein Konzept ohne geeignete Standorte aufzustellen. "Eine solche negative Planung ist gesetzlich verboten. Aber wir haben versucht, so wenige Standorte wie möglich auszuweisen", antwortete der Irxlebener Stadtplaner. Im Konzept nicht berücksichtigt sind sogenannte privilegierte, also landwirtschaftliche Biogasanlagen. Diese Kleinanlagen würden nicht der Steuerung unterliegen. Interessenten für den Bau neuer Tierhaltungs- und Biogasanlagen auf den ausgewiesenen Flächen gebe es bisher allerdings nicht. "Es ist nicht so, dass schon jemand in den Startlöchern mit den Hufen scharrt", sagte Funke.

Die Ausschussmitglieder stimmten mit einer Gegenstimme für das Konzept. Als nächste wird sich nun der Hauptausschuss damit beschäftigen.