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Gericht sieht kein Komplott von Mutter und Töchtern Sextäter muss drei Jahre in Haft

Von Wolfgang Biermann 16.01.2014, 01:23

Stendal/Salzwedel. Das Landgericht Stendal hat am Dienstag am Ende des zwölften Prozesstages einen Mann aus dem Landkreis Gifhorn (Niedersachsen) wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen und Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus dem Altmarkkreis Salzwedel zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige die beiden Töchter seiner damaligen Lebensgefährtin, heute 14 und 16 Jahre alt, von 2005 bis 2012 in acht Fällen missbraucht hat. In dieser Zeit wollte er die Vaterrolle für die Kinder in einem Ort im Altmarkkreis nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen einnehmen. Doch das 1997 geborene Mädchen ist viermal vom Angeklagten missbraucht worden, wobei es laut Urteil dreimal zum vollendeten Geschlechtsverkehr gekommen ist. Des Weiteren mussten die beiden Mädchen zusammen mit weiteren Geschwistern dem Ziehvater zweimal beim Sex mit ihrer Mutter zusehen, was ebenfalls strafbar und "keine Lappalie" ist, wie Richter Galler in der Urteilsbegründung sagte. Zudem musste das heute 14 Jahre alte Mädchen bei einer Art "Blindekuh-Spiel" das Geschlechtsteil des Stiefvater ertasten, das dieser auf einem Frühstücksbrettchen gelegt hatte.

"Ich will das nicht."

Das "Spiel" hatte der Angeklagte eingeräumt und auch den Sex vor den Kindern. Aber dazu hätte ihn seine Ex-Partnerin animiert. Die übrigen Missbräuche stellten seine Verteidiger ebenso in Abrede wie auch die Vergewaltigung der Lebensgefährtin. Das sei einvernehmlicher Sex gewesen, da sie sich nicht gewehrt hätte. Überhaupt seien weder das heute 16 Jahre alte Mädchen, das angeblich in psychischer Behandlung gewesen sei, noch deren Mutter glaubwürdig.

Immer wieder hatten die Verteidiger aussagepsychologische Gutachten zur Glaubwürdigkeit von Mutter und Tochter beantragt und waren beim Gericht damit auf Granit gestoßen. Auch in ihren Plädoyers kamen sie immer wieder auf das angeblich ungerechtfertigt vom Gericht abgelehnte Gutachten zurück. Sie bezogen sich damit auf höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Richter Galler sah sich denn auch in der Urteilsbegründung veranlasst zu sagen, dass sich nicht das Gericht sondern der Angeklagte auf der Anklagebank befunden habe. Auch habe die Mutter sehr wohl ihr Einverständnis zum Sex mit dem Angeklagten verweigert, indem sie als Zeugin ausgesagt hatte, was sie beim erzwungenen Sex zu ihm gesagt habe, nämlich: "Ich will das nicht." Er sei aber zu stark gewesen und habe sie an den Händen festgehalten.

"Fehler normal"

Richter Galler sagte in der Urteilsbegründung weiter, dass das Gericht die Opfer für glaubwürdig halte. Und auch von einer Komplott-Theorie wollte Galler nichts wissen. Das sei keine erfundene Geschichte. Dagegen spreche alles. Die Aussagen der Töchter und ihrer Mutter seien kein "Schwarz-Weiß-Denken" sondern vielmehr eine Reproduktion gewesen; da seien "Fehler im Randbereich normal".

Wegen seiner Teilgeständigkeit und weil der Angeklagte bislang unbescholten sei, habe das Gericht die Haftstrafe im unteren Bereich angesiedelt, begründete Galler, warum es der Forderung der Staatsanwaltschaft nach drei Jahren und vier Monaten nicht gefolgt war. Die Opferanwältin hatte dreieinhalb Jahre allein für die Straftaten gegen das ältere Mädchen gefordert. Freispruch wollten die Verteidiger angesichts der eingeräumten Taten nicht, wohl aber eine "milde Strafe", dessen Höhe sie dem Gericht anheim stellten. Der Angeklagte entschuldigte für die eingestandenen Taten. Er blieb aber dabei, dass er "niemanden missbraucht und zum Sex gezwungen" habe.